Beschleunigungspotenziale im Standortauswahlverfahren
Ein realistischer und für alle beteiligten Akteure verbindlicher Zeitplan ist Grundvoraussetzung für die erfolgreiche Realisierung eines tiefengeologischen Endlagers für hochradioaktive Abfälle in Deutschland. Das BASE skizziert Möglichkeiten deutlicher Beschleunigungspotenziale im Standortauswahlverfahren und empfiehlt deren Umsetzung.

Die Beschleunigung der Suche nach einem Endlager für hochradioaktive Abfälle ist unter den Aspekten der Generationengerechtigkeit, der endgültigen Sicherheit der Menschen vor hochradioaktiven Abfällen sowie des Vertrauens der Bürger:innen in das Verfahren und der im Verfahren agierenden staatlichen Institutionen geboten.
BASE hält schnelleres Suchverfahren für möglich
Eine Beschleunigung des bisherigen Suchverfahrens ist nach Auffassung des BASE daher notwendig, aber auch möglich. Dazu hat das BASE dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) nun konkrete Vorschläge vorgelegt. Sie beinhalten Änderungen in der Umsetzung des Verfahrens sowie des Standortauswahlgesetzes (StandAG) selbst, sind dabei aber mit dessen Grundsätzen kompatibel.
Ziel der Beschleunigungsvorschläge sollte nach Auffassung des BASE sein, einen verbindlichen Zeitplan inklusive Meilensteinen für alle Beteiligten am Suchverfahren zu erarbeiten, mit dem ein sicherer Standort bis etwa 2050 identifiziert werden kann.
Aktuelle Untersuchungen des BASE belegen zudem, dass eine große Mehrheit von etwa 70 Prozent der deutschen Bevölkerung die derzeitige Suche nach einem Endlager für hochradioaktive Abfälle unterstützt. Gleichzeitig nimmt in einem substantiellen Teil der Bevölkerung das Verständnis für eine Lösung jenseits der Mitte des 21. Jahrhunderts deutlich ab. Auch vor diesem Hintergrund sieht das BASE eine möglichst zügige aber sichere Lösung der nuklearen Entsorgung als erforderlich an.
Empfehlungen des BASE zur Beschleunigung der Endlagersuche:
- Die am Ende der Phase I identifizierten Standortregionen sollten auf maximal sechs Standortregionen begrenzt werden.
- Vorbereitende Arbeiten zu Bergrechtlichen Zulassungsverfahren sollten stärker mit der Vorlage des Standortregionenvorschlages zeitlich verschränkt werden.
- Erkundungsarbeiten sollten durch gesetzliche Anpassungen ganzjährig ermöglicht werden.
- Moderne Erkundungsverfahren und Bohrtechniken sollten zur untertägigen Erkundung eingesetzt werden, anstatt wie im Gesetz vorgesehen, komplette Erkundungsbergwerke aufzufahren.
- Darauf aufbauend könnten die Phasen II und III des Standortauswahlverfahrens zusammengefasst werden.
- Erkundungs- und Betretungsrechte für die BGE als Vorhabenträgerin der Endlagersuche sollten erleichtert werden.
Diese Maßnahmen versprechen aus Sicht des BASE die größten Beschleunigungspotenziale von jeweils mehreren Jahren bis hin zu Jahrzehnten. Gleichzeitig sind sie in der Regel am aufwändigsten und aufgrund ihrer langfristigen Auswirkungen frühzeitig in das Verfahren einzubringen, damit sie ihre Wirkung voll entfalten können.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit nimmt auch bei den vorgelegten Beschleunigungsvorschlägen eine zentrale Rolle bei der Vermeidung weiterer Projektrisiken ein und sollte bei einem eventuell abgeänderten Verfahren in allen Phasen integraler Bestandteil bleiben.
Das mit der Suche nach einem Endlager beauftragte Bundesunternehmen BGE hatte in einem ersten abschätzenden Bericht von 2022 und unter der Voraussetzung, dass zentrale Weichenstellungen im Verfahren verändert werden, das Jahr 2046 als realisierbar in den Raum gestellt. Die Auswertung des BASE untermauert diese zeitliche Einschätzung grundsätzlich, auch wenn in der jeweiligen Ausgestaltung der Verfahrensschritte noch Klärungsbedarf besteht.
Das BMUV hat angekündigt, nach Prüfung des nun vorgelegten Berichtes mit dem BASE und der BGE in Gesprächen Beschleunigungsmöglichkeiten des Verfahrens zu identifizieren und umzusetzen.
Die vollständige Erlassantwort des BASE mit tiefergehenden Betrachtungen dieser und weiterer Beschleunigungspotenziale finden Sie in nachfolgendem Anhang.
Stand: 21.03.2025