BASE-Präsident: Verantwortung für nukleare Sicherheit liegt bei der Bundesregierung
Die Verantwortung für die nukleare Sicherheit liegt grundgesetzlich bei der Bundesregierung - der Bundestag und alle Bundesländer einschließlich Bayern haben sich auf den Ausstieg aus der Kernenergie verständigt. Der geforderte Sonderweg Bayerns widerspricht damit geltendem Recht, betont BASE-Präsident Wolfram König in einer Stellungnahme zu der aktuellen Debatte.
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Die Verantwortung für die nukleare Sicherheit liegt grundgesetzlich bei der Bundesregierung - der Bundestag und alle Bundesländer einschließlich Bayern haben sich auf den Ausstieg aus der Kernenergie verständigt. Der geforderte Sonderweg Bayerns widerspricht damit geltendem Recht, betont BASE-Präsident Wolfram König in einer Stellungnahme zu der aktuellen Debatte.
„Die heutigen Forderungen des Bayrischen Ministerpräsidenten unterstreichen, wie wichtig es ist, dass die politische Verantwortung für die nukleare Sicherheit in Deutschland grundgesetzlich bei der Bundesregierung liegt. Das Gefahrenpotential durch den Betrieb von Kernkraftwerken und deren Hinterlassenschaften in Form von hochradioaktiven Abfällen erfordern die Übernahme von Verantwortung weit über Legislaturperioden hinaus. Diese darf sich zu keiner Zeit tagespolitischen Erwägungen unterordnen.
Keine Technologie macht Endlagerung radioaktiver Abfälle überflüssig
Fakt ist, dass es noch nicht einmal im Labormaßstab eine Technologie gibt, die eine Endlagerung radioaktiver Abfälle überflüssig machen könnte. Mehr noch: Wer von der Nutzbarmachung der Atomabfälle redet, fordert nichts anderes als den Einstieg in die Risiken der nuklearen Wiederaufarbeitung, wie sie einst in Wackersdorf geplant war.
Bundestag und alle Bundesländer einschließlich Bayern haben sich nicht nur auf den Ausstieg aus der Kernenergie verständigt, sondern auch die Endlagersuche nach wissenschaftlichen Kriterien auf den Weg gebracht. Der nunmehr geforderte Sonderweg Bayerns widerspricht geltendem Recht, gefährdet die Endlagersuche und bringt keinen Beitrag zur Lösung der bestehenden Abfallprobleme – auch nicht für die Standorte der Abfallzwischenlager an den bayrischen Atomkraftwerken.“
Stand: 16.04.2023