NBG-Rechtsgutachten bestätigen BfE-Position
Das Nationale Begleitgremium (NBG) hat kürzlich zwei von ihm beauftragte Rechtsgutachten veröffentlicht, die sich mit Fragen der Öffentlichkeitsbeteiligung und des Rechtsschutzes im Standortauswahlverfahren befassen. Die Gutachten bestätigen das BfE in seinem bisherigen Vorgehen bei der Öffentlichkeitsbeteiligung in der Startphase der Endlagersuche.

Das Nationale Begleitgremium (NBG) hat kürzlich zwei von ihm beauftragte Rechtsgutachten veröffentlicht, die sich mit Fragen der Öffentlichkeitsbeteiligung und des Rechtsschutzes im Standortauswahlverfahren befassen. Die Gutachten bestätigen das Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) in seinem bisherigen Vorgehen bei der Öffentlichkeitsbeteiligung in der Startphase der Endlagersuche.
Die Gutachter sehen das Standortauswahlgesetz (StandAG) und die darin vorgesehene Öffentlichkeitsbeteiligung sowie den Rechtsschutz ausdrücklich als vereinbar mit den einschlägigen gesetzlichen Vorgaben und Richtlinien auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene an. Ein Novellierungsbedarf wurde nicht festgestellt.
Bei der informellen Beteiligung, d.h. bei Formaten, die zusätzlich zu den schon gesetzlich festgeschriebenen Konferenzen und Gremien umgesetzt werden, ergäben sich den Gutachtern zufolge aus dem StandAG Spielräume, die das BfE als Träger der Öffentlichkeitsbeteiligung ausgestalten könne. Konkrete Vorgaben, z.B. zu den Inhalten oder Formen der Beteiligung, ließen sich, so die Gutachter weiter, weder aus dem StandAG noch aus anderen rechtlichen Vorgaben ableiten.
Das BfE nutzt die Spielräume, die das StandAG im Bereich der Beteiligung eröffnet, von Beginn an: Im August letzten Jahres hat das BfE unter anderem den Konzeptentwurf „Information, Dialog, Mitgestaltung – Öffentlichkeitsbeteiligung in der Startphase der Endlagersuche“ zur Diskussion gestellt. Beteiligungsexpert*innen, das NBG und die Öffentlichkeit hatten die Möglichkeit, sich im Wege von Workshops, Konferenzen und einer Online-Konsultation einzubringen. Im April 2019 wurde die überarbeitete Version des Konzeptes veröffentlicht, die wichtige Impulse aus dem Beteiligungsprozess aufgenommen hat. Anregungen aus der Öffentlichkeit und der Umgang damit wurden umfassend dokumentiert.
Die Rechtsgutachten von Dr. Wollenteit sowie Prof. Dr. Ewer und Dr. Thienel finden Sie auf der Website des NBG.
Stand: 28.06.2019