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Praxis des BASE zum Schutz möglicher Standorte

In einem Artikel "Vorhabensperre durch das Standortauswahlgesetz?" behauptet der Jurist Walter Frenz, dieses Gesetz werde die Zulassung von Vorhaben zum Abbau von Bodenschätzen und zu Bohrungen für Geothermie, Grubengas und Heil-, Bade- und Mineralwassergewinnung weitgehend verhindern. "Seine Darlegungen geben aber die tatsächlichen Verhältnisse und die Praxis der zuständigen Behörde, des Bundesamtes für kerntechnische Entsorgungssicherheit, unrichtig wieder und sind auch normativ nicht überzeugend", entgegnet Christine Weiss, BfE-Abteilungsleiterin für das Standortauswahlverfahren.

Praxis des BASE zum Schutz möglicher Standorte

In einem Artikel "Vorhabensperre durch das Standortauswahlgesetz?" behauptet der Jurist Walter Frenz, dieses Gesetz werde die Zulassung von Vorhaben zum Abbau von Bodenschätzen und zu Bohrungen für Geothermie, Grubengas und Heil-, Bade- und Mineralwassergewinnung weitgehend verhindern. Der Artikel erschien in der juristischen Fachzeitschrift "Deutsches Verwaltungsblatt" (DVBl). In seinen Ausführungen fordert er eine "grundrechtliche Anreicherung" des Gesetzes und eine großzügige Auslegung der Zulassungsmöglichkeiten.

"Seine Darlegungen geben aber die tatsächlichen Verhältnisse und die Praxis der zuständigen Behörde, des Bundesamtes für kerntechnische Entsorgungssicherheit, unrichtig wieder und sind auch normativ nicht überzeugend", entgegnet Christine Weiss, BfE-Abteilungsleiterin für das Standortauswahlverfahren. "Sie verkennen den besonders hohen Rang des Anliegens, um dessentwillen den Grundeigentümern der vorübergehende Verzicht auf bestimmte Vorhaben zugemutet wird", so Weiss in einem Artikel, der ebenfalls im Deutschen Verwaltungsblatt erschien.

Der Artikel erschien in der Ausgabe DVBl 18/2018 auf den Seiten 1204 bis 1209.

Stand: 16.10.2018