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Sicherheit immer wieder neu hinterfragen

Die Zwischenlagerung von hochradioaktiven Abfällen in Deutschland wird nur dann genehmigt, wenn sie die hohen Sicherheitsanforderungen des Atomgesetzes erfüllt. Doch Sicherheit ist nicht statisch. Was heute als sicher gilt, kann morgen – mit technischem Fortschritt und neu gewonnenen Erkenntnissen – neue Fragen aufwerfen. Um laufend bestmögliche Antworten für Sicherheitsfragen zu gewinnen, gehören Zweifel und das laufende Hinterfragen des Ist-Zustandes zur Arbeit des BfE.

Sicherheit immer wieder neu hinterfragen

Zur aktuellen Debatte um die Sicherheit der Zwischenlager für hochradioaktive Abfälle

Die Zwischenlagerung von hochradioaktiven Abfällen in Deutschland wird nur dann genehmigt, wenn sie die hohen Sicherheitsanforderungen des Atomgesetzes erfüllt. Die Anträge dafür prüft das Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE). Die Genehmigung für die Zwischenlagerung von schwach- und mittelradioaktiven Abfällen hingegen fällt in die Zuständigkeit der Länder.

Aus diesem Verantwortungsbereich heraus, aus der Genehmigungsaufgabe für Zwischenlager mit hochradioaktiven Abfällen, sind dem BfE keine Sicherheitsdefizite bekannt. Die Sicherheit des laufenden Betriebes müssen die Betreiber gewährleisten. Dies wird von den jeweiligen Ländern kontrolliert, die die Atomaufsicht führen.

Neue Fragen mit technischem Fortschritt und neuen Erkenntnissen

Sicherheit ist nicht statisch. Was heute als sicher gilt, kann morgen – mit technischem Fortschritt und neu gewonnenen Erkenntnissen – neue Fragen aufwerfen. Um jederzeit über aktuelle und belastbare Antworten für Sicherheitsfragen zu verfügen, gehören Zweifel und das laufende Hinterfragen des Ist-Zustandes zur Arbeit des BfE.

Dies ist auch in der Vergangenheit passiert: So zum Beispiel bei der Frage, ob Zwischenlager für hochradioaktive Abfälle gegen Angriffe von Terroristen nachgerüstet werden müssen. An allen Zwischenlagern wurden bauliche Maßnahmen zur Nachrüstung beantragt, die zum Teil bereits umgesetzt wurden. In regelmäßigen Abständen finden zudem Überprüfungen des sicherungstechnischen Regelwerkes statt.

Rücknahme der restlichen bundesdeutschen Abfälle aus der Wiederaufarbeitung

Wann immer eine Veränderung beantragt wird, prüft das BfE, ob die Änderung mit den Sicherheitsanforderungen übereinstimmt. Diese Prüfungen finden unter anderem derzeit bei den Zwischenlagern statt, in denen die letzten bundesdeutschen Abfälle aufbewahrt werden sollen, die aus der Wiederaufarbeitung in Frankreich und Großbritannien stammen. Das betrifft konkret die Standorte Philippsburg, Isar, Biblis und Brokdorf.

Deutschland ist international vertraglich verpflichtet, 26 Behälter mit den größtenteils hochradioaktiven Abfällen zurückzunehmen. 108 Behälter aus der Wiederaufarbeitung wurden in der Vergangenheit in Gorleben zwischengelagert. Zudem stehen bei den Sicherheitsbetrachtungen nicht nur die Zwischenlager im Fokus, sondern auch die Behälter und die Frage, inwiefern bei diesen die Transportierbarkeit gewährleistet ist.

Zukünftige Sicherheitsfragen

Und auch für die weitere Zukunft ist die Sicherheit immer wieder neu zu hinterfragen. So zeichnet sich bereits heute ab, dass Zwischenlager über die genehmigte Zeit von 40 Jahren hinaus weiter betrieben werden, da frühestens ab 2050 mit einem betriebsbereiten Endlager zu rechnen ist. Mit einer Verlängerung der Genehmigung müssen frühzeitig die Fragen identifiziert werden, die zu stellen und zu beantworten sind.

Zwischenlager sind keine Dauerlösung

Dazu wird das BfE als Genehmigungsbehörde rechtzeitig in einen Dialog mit den Beteiligten treten, um möglichst breit das benötigte Fachwissen einzubinden. Gleichzeitig gilt: Zweifel sind zu begründen und genau zu benennen. Über allem steht: Zwischenlager können auf Dauer ein Endlager nicht ersetzen. Zentrale Aufgabe bleibt, zügig einen Standort für ein Endlager zu finden und dieses zu errichten.

Stand: 20.04.2018