OVG NRW gibt Bundesamt Recht: Aufbewahrung der Jülicher Brennelemente im Zwischenlager Ahaus rechtmäßig
Pressemitteilung
Stand: 04.12.2024
Das Oberverwaltungsgericht in Münster (OVG NRW) hat mit seinem Urteil vom heutigen Tag eine Klage der Stadt Ahaus und einer Privatperson abgewiesen. Die Kläger hatten versucht, die Einlagerung von -Behältern mit Inventar aus dem Betrieb des gasgekühlten Jülicher AVR zu verhindern. Das damals zuständige Bundesamt für (BfS) hatte 2016 die Einlagerung genehmigt.
„Das heutige Urteil bestätigt, dass das BASE als Genehmigungsbehörde intensiv Sorge trägt für die sichere von Atomabfällen. Die Bewertung der Sicherheit und Sicherung des Zwischenlagers entspricht den hohen Anforderungen des Atomgesetzes. Das BASE wird weiterhin seinem Auftrag für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung und damit für Mensch und Umwelt nachdrücklich nachkommen“, sagt BASE-Präsident Christian Kühn.
Sicherheitskonzept genügt hohen Anforderungen des Atomrechts
Die Kläger hatten Zweifel am Sicherheitskonzept des Zwischenlagers geäußert. Das Gericht stellte klar, dass das genehmigte Reparaturkonzept der Behälter den hohen Anforderungen des Atomrechts genügt. Auch die Prüfungen eines zufälligen Absturzes einer schnell fliegenden Militärmaschine hat das OVG NRW nicht beanstandet. Dies gilt ebenso für die Prüfung von terroristischen Angriffen gegen das Zwischenlager wie etwa mit Drohnen oder dem gezielt herbeigeführten Flugzeugabsturz.
Die Genehmigungsbehörde hat hinreichend konservative Annahmen getroffen und einzelne von den Klägern aufgeworfene Szenarien zu Recht als praktisch ausgeschlossen eingeordnet. Einzelheiten der behördlichen Sicherheitsbewertung unterliegen der Geheimhaltung, um Tätern keine Hinweise zur Optimierung ihrer Anschlagspläne zu liefern.
Das OVG NRW hat die Revision zum Bundesverwaltungsgericht nicht zugelassen. Dagegen ist das Rechtsmittel der Beschwerde möglich.
Hintergrund:
Am 21. Juli 2016 hat das Bundesamt für als damals zuständige Genehmigungsbehörde die 8. Änderungsgenehmigung zur Aufbewahrungsgenehmigung für das Zwischenlager in Ahaus erteilt. Diese gestattet die Aufbewahrung von 152 Transport- und Lagerbehältern der THTR/AVR mit Kernbrennstoffen in Form von bestrahlten kugelförmigen und Betriebselementen aus dem ehemaligen Betrieb des gasgekühlten AVR der Arbeitsgemeinschaft Versuchsreaktor Jülich (AVR-Inventar).
Seit Mitte 2014 besteht eine Räumungsanordnung der Atomaufsicht NRW für das Zwischenlager in Jülich. Das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung hat kurz nach Erteilung der 8. Änderungsgenehmigung die Zuständigkeit vom Bundesamt für Strahlenschutz übernommen.
Stand: 04.12.2024