Fachkonferenz erfolgreich beendet – Beteiligung geht weiter
Pressemitteilung
Stand: 07.08.2021
Das erste gesetzlich vorgesehene Format der Beteiligung bei der Suche nach einem Endlagerstandort, die Teilgebiete, ist erfolgreich abgeschlossen worden. Ziel war es, zu einem frühen Zeitpunkt des Verfahrens eine fachliche Auseinandersetzung mit dem geologischen Arbeitsstand der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) mbH zu ermöglichen. „Die selbstorganisierte ist im Ziel – darüber freue ich mich sehr und danke allen Teilnehmer:innen, insbesondere auch der Vorbereitungsgruppe der und der Geschäftsstelle, die in den vergangenen zehn Monaten engagiert mitgewirkt und viel Zeit und Engagement eingebracht haben“, resümiert Ina Stelljes, Leiterin der Öffentlichkeitsbeteiligung im Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE).
Insgesamt hatten sich rund 4.900 Personen für alle Termine der Teilgebiete angemeldet. In der Spitze diskutierten mehr als 1.000 Menschen gleichzeitig über die Suche nach einem Endlager. Der abschließende Beratungstermin fand vom 6. bis 7.8.2021 bei rund 1.000 Anmeldungen statt, rund 500 Menschen nahmen jeweils gleichzeitig an den Diskussionen teil – erstmals sowohl hybrid vor Ort in Darmstadt und online. Dabei überwog deutlich das Interesse an einer Online-Teilnahme: Vor Ort in Darmstadt nahmen rund 60 Personen teil, damit wurden die unter coronabedingten Auflagen zur Verfügung stehenden Plätze nicht ausgeschöpft.
BGE mbH muss Fachkonferenz-Ergebnisse berücksichtigen
Die hat umfangreiche Anmerkungen am Zwischenbericht und zur Arbeitsweise der BGE mbH erarbeitet. Diese sollen innerhalb eines Monats an das mit der Suche beauftragte Unternehmen übergeben werden. Die Ergebnisse muss die BGE mbH bei ihrer weiteren Arbeit berücksichtigen. Stelljes: „Das oberste Ziel ist es, ein sicheres Endlager in Deutschland zu finden. Daher ist es auch wichtig, dass sich die Erkenntnisse der nachvollziehbar im weiteren Verfahren und der Arbeit niederschlagen. Die weiteren Schritte zur Eingrenzung der Teilgebiete durch die BGE mbH müssen außerdem möglichst zügig klar werden, denn an den inhaltlichen Schritten des Verfahrens orientiert sich auch die weitere gesetzlich festgelegte Beteiligung der Öffentlichkeit“. Die BGE mbH hat angekündigt, im März 2022 einen Entwurf für ihre Methoden der Eingrenzung vorzulegen.
Da im Zwischenbericht rund 50 Prozent der Bundesrepublik weiter als sogenannte Teilgebiete ausgewiesen wurden, hat die neben den Ergebnissen des Zwischenberichtes der BGE mbH auch die Frage diskutiert, wie künftige Beteiligungsmöglichkeiten bei der weiteren Eingrenzung der Teilgebiete aussehen sollen. Stelljes: „Klar ist, dass es für die Phase der weiteren Eingrenzung Beteiligung geben muss und wird. Darüber gab es unter den Teilnehmer:innen der und dem BASE große Einigkeit“. Wie diese aussehen soll, wurde beim dritten Beratungstermin diskutiert und soll in den kommenden Monaten in einem gemeinsamen Prozess ausgestaltet werden. Die sprach sich dafür aus, dass die Mitglieder der Vorbereitungsgruppe, die auch den Beratungstermin der vorbereitet hatte, gemeinsam mit dem Partizipationsbeauftragten, dem BASE und ggf. weiteren Akteuren entsprechende Gespräche führen und bis zum Herbst 2021 einen Fahrplan für die weitere Gestaltung der Beteiligung ausarbeiten soll. Das BASE als Trägerin der Beteiligung hat dazu einen Konzeptvorschlag ausgearbeitet, ebenso hat die Teilgebiete einen Weg für die weitere Ausgestaltung aufgezeigt.
Stelljes: „Es geht jetzt darum, gemeinsam am nächsten Schritt konsequent zu arbeiten und ich freue mich auf konstruktive Diskussionen“. Das Standortauswahlgesetz hat für die Zeit zwischen Teilgebiete und der Einsetzung der Regionalkonferenzen zwar selbst keine Formate festgelegt. Aber es eröffnet dem BASE die Möglichkeit, weitere verbindliche Formate einzurichten, sofern dies für notwendig erachtet wird.
Hinweise für Journalist:innen
Wenn Sie Fotos von der Veranstaltung oder sendefähiges HD-Material vom Eröffnungsteil als Aufzeichnung zur Verfügung gestellt haben möchten, wenden Sie sich an die Geschäftsstelle der Teilgebiete: geschaeftsstelle@fachkonferenz.info oder Tel. 030/184321-7222.
Stand: 07.08.2021