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Endlagersuche: „Neue Wege der Beteiligung der Öffentlichkeit haben sich bewährt“

Die Fachkonferenz Teilgebiete endet mit der Veranstaltung am 6. und 7. August. Die Beteiligung geht mit einem neuem Konzept in die nächste Runde.

Pressemitteilung

Stand: 06.08.2021

Endlagersuche: „Neue Wege der Beteiligung der Öffentlichkeit haben sich bewährt“

Zum Start des dritten Beratungstermins der zieht Ina Stelljes, Leiterin der Abteilung Öffentlichkeitsbeteiligung des BASE, ein erstes positives Fazit: „Das Standortauswahlgesetz hatte uns zur Aufgabe gemacht, schon erste Arbeitsergebnisse der mit der Suche beauftragten Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) mbH einer breiten Öffentlichkeit zur Diskussion zu stellen. Trotz erschwerter Bedingungen durch die anhaltende Pandemielage haben mehrere Tausend Interessierte aus Wissenschaft, Kommunen, Verbänden und der Zivilgesellschaft wichtige Ergebnisse in die weitere Arbeit zur Eingrenzung des Suchraums eingebracht. Diese Suche ist eine große gesellschaftliche Herausforderung. Es geht um nicht weniger als ein Endlager für den hochradioaktiven Abfall deutscher Atomkraftwerke in Deutschland zu finden, das für eine Million Jahre Sicherheit vor Freisetzung garantiert. Alle haben hier Neuland betreten.“

Die vom BASE vorbereite Veranstaltung arbeitete in Eigenregie der vielen Teilnehmer:innen. „Mich freut, dass dieses ungewöhnliche Format zu einem breiten Wunsch nach Fortsetzung weiterer Mitgestaltungsangebote geführt hat. Dieses deckt sich mit dem Auftrag des BASE als Verfahrensführerin der Öffentlichkeitsbeteiligung“, ergänzt Ina Stelljes.

Die stellt die erste gesetzlich vorgesehene Auseinandersetzung der Öffentlichkeit mit den Zwischenergebnissen der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) mbH dar. Gegenstand der ist der Zwischenbericht , den die BGE mbH im September 2020 vorgelegt hat. Da im Zwischenbericht rund 50 Prozent der Bundesrepublik weiter als sogenannte ausgewiesen wurden, wird von vielen Beteiligten neben den Ergebnissen des Berichtes auch die Frage, wie künftige Beteiligungsmöglichkeiten bei der weiteren Eingrenzung der aussehen sollen, diskutiert. Stelljes: „Das BASE achtet darauf, dass Beteiligung zu allen Zeitpunkten des Verfahrens gewährleistet wird. Die Beteiligung wird daher auch nach Abschluss der Fachkonferenz fortgeführt. Für die Zeit, in der die auf wenige Standortregionen durch die BGE mbH eingegrenzt werden, stehen verbindliche Angebote der Beteiligung zur Diskussion.“ Das BASE als Verfahrensführerin für die Beteiligung hat einen Konzeptvorschlag veröffentlicht, in dem ein möglicher Weg für die weitere Ausgestaltung aufgezeigt wird. Dieser wird auf dem dritten Beratungstermin der Fachkonferenz zusammen mit anderen Überlegungen vorgestellt und diskutiert werden.

Das BASE-Konzept schlägt vor, dass die weitere Beteiligung durch Vertreter:innen der unterschiedlichen Stakeholder gemeinsam ausgestaltet wird. Es nimmt zudem die Anliegen weitgehend auf, die die Fachkonferenz beim zweiten Beratungstermin in einem Beschluss für ein Folgeformat der Fachkonferenz genannt hatte. Das mit der Suche beauftragte Unternehmen BGE mbH hat mitgeteilt, frühestens im März 2022 einen Entwurf für seine Methoden der Eingrenzung vorzulegen. „Da vorher kein neuer Arbeitsstand vorliegt, ist ausreichend Zeit, sich über einen gemeinsamen und für alle Seiten verbindlichen Weg für zukünftige Beteiligungsformate zu verständigen“, betont Stelljes. Die konkrete Ausgestaltung wird im BASE-Konzept nicht im Detail vorgegeben, sondern soll mit den Beteiligten möglichst im Konsens erarbeitet werden.

BGE mbH hatte rund die Hälfte Deutschland aus der Suche ausgeschlossen

Zum Hintergrund: Ende September 2020 hatte die Vorhabenträgerin des Suchverfahrens, die BGE mbH, ihren ersten Zwischenbericht vorgestellt. Darin werden zunächst rund 50 Prozent der Fläche Deutschlands aus der weiteren Suche ausgeschlossen, da sie nach Auffassung des Unternehmens grundsätzliche geologische Anforderungen nicht erfüllen. Das Endlager soll laut Standortauswahlgesetz entweder in Steinsalz, Tongestein oder Kristallingestein (z.B. Granit) errichtet werden.

Das BASE als Aufsicht führendes und beteiligendes Amt hatte daraufhin gemäß der Gesetzesgrundlage zeitnah die einberufen – zunächst durch eine zusätzliche Auftaktveranstaltung im Oktober und dann an drei Beratungsterminen. Inhaltlich gestaltete eine jeweils aus der Fachkonferenz heraus gewählte AG Vorbereitung diese Termine, das BASE stellte für die Organisation eine Geschäftsstelle zur Verfügung.

Ergebnisse der Fachkonferenz werden an die BGE mbH übergeben

Die Ergebnisse der sollen nach dem dritten Beratungstermin innerhalb eines Monats an die BGE mbH übergeben werden. Die BGE mbH muss diese Hinweise und Arbeitsstände bei ihrer weiteren Arbeit berücksichtigen. Das BASE wird darauf achten, dass die BGE mbH transparent und nachvollziehbar macht, wie sie die weiteren Ergebnisse berücksichtigen wird. Die endgültige Entscheidung über einen Endlager-Standort trifft der Deutsche Bundestag.

Hinweise für Journalist:innen

Wenn Sie Fotos von der Veranstaltung oder sendefähiges HD-Material vom Eröffnungsteil als Aufzeichnung zur Verfügung gestellt haben möchten, wenden Sie sich an die Geschäftsstelle der : geschaeftsstelle@fachkonferenz.info oder Tel. 030/184321-7222.

Stand: 06.08.2021