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Das Ziel: Ein langfristig sicherer Endlagerstandort

Fazit des BfE nach einem Jahr Standortauswahlgesetz

Pressemitteilung

Stand: 18.05.2018

Das Ziel: Ein langfristig sicherer Endlagerstandort

Entscheidend für den Erfolg der Endlagersuche ist es, das Ziel fest im Blick zu behalten: ein für die hochradioaktiven Abfälle in vertretbarer Zeit in Deutschland mit der bestmöglichen Sicherheit zu finden. „Das klingt trivial – ist aber entscheidend und birgt die eigentliche Herausforderung für die anstehenden Aufgaben“, sagt Wolfram König, Präsident des Bundesamtes für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE), ein Jahr nach Inkrafttreten des Standortauswahlgesetzes.

„Ich muss davon ausgehen, dass die Bereitschaft, sich dieser Aufgabe und des Themas langfristig anzunehmen, mit dem Abschalten der letzten Atomkraftwerke weiter sinken wird. Gerade deshalb müssen wir darauf achten, dass der Anspruch an ein faires und transparentes Suchverfahren immer auch daran gekoppelt ist, möglichst zügig zum Ziel zu gelangen.“

König geht dabei unter anderem auf die vielfach geforderte Transparenz und Offenheit ein. Ziel des BfE ist es, umfassend zu informieren und Orientierung zu bieten, um damit eine wesentliche Voraussetzung für die Beteiligung der Öffentlichkeit zu schaffen. „Aus Erfahrung weiß ich, dass einem dabei immer wieder ein Widerspruch begegnen wird“, so König. „Auf der einen Seite steht der Anspruch, alles offen zu legen. Auf der anderen Seite werden aus dem Zusammenhang gerissene Einzelergebnisse falsch interpretiert.“

Als aktuelles Beispiel nennt König alte Karten zur Geologie, die als Beweis dafür dienen sollen, dass das Ergebnis der Suche doch schon feststehe. „Fakt ist, dass es zum jetzigen Zeitpunkt keine belastbare Grundlage für einen konkreten geeigneten Standort gibt, genauso wenig, wie es belastbare Grundlagen dafür gibt, ganze Regionen grundsätzlich auszuschließen. Aussagen dazu konterkarieren ein Verfahren, das mit Fairness und Transparenz das Ziel verfolgt, möglichst zügig einen Standort zu finden.“

Stand der Endlagersuche:

Aktuell befindet sich die Endlagersuche in einem frühen Stadium. Geologische Daten werden gesammelt und ausgewertet. Konkrete Orte sind noch nicht benannt, auch gibt es keine Erkundungen. Das Suchverfahren ist auf verschiedene Akteure mit unterschiedlichen Aufgaben und Rollen verteilt. Für die konkrete Suche ist die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) zuständig. Den Ablauf des Verfahrens beaufsichtigt das BfE, das zugleich die Beteiligung der Öffentlichkeit organisiert. Am Ende der verschiedenen Phasen entscheidet jeweils der Bundestag. Als Vermittler zwischen der Öffentlichkeit und den beteiligten Akteuren hat der Gesetzgeber ein Nationales Begleitgremium eingerichtet.

Stand: 18.05.2018