Zwischenlager Biblis: Weitere Schritte im Genehmigungsverfahren
Pressemitteilung
Stand: 29.03.2018
Zur von bundesdeutschen Abfällen aus der am Standort Biblis liegt ein erstes Ergebnis zum Ablauf des weiteren Genehmigungsverfahrens vor. Demnach besteht für das vom Energieversorgungsunternehmen RWE beantragte Vorhaben keine Pflicht zur . Dies ergab eine Prüfung der Genehmigungsbehörde, dem Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE). RWE plant die Aufbewahrung von bis zu sieben Castor-Behältern mit hochradioaktiven Abfällen aus der im bestehenden Zwischenlager Biblis. Dazu hatte das Unternehmen im September 2017 einen Antrag gestellt.
Das BfE hat bei seiner Prüfung keinen eigenen Ermessensspielraum: Ergibt die Untersuchung, dass keine erforderlich ist, kann das BfE im Genehmigungsverfahren diese auch nicht anordnen. Unabhängig davon wird das BfE die Öffentlichkeit über die Ergebnisse des Verfahrens informieren. Über das Vorhaben selbst gibt der Antragsteller Auskunft.
Das Kernkraftwerk Biblis ging 2011 mit der Neubewertung der Kernenergie und der damit verbundenen Laufzeitverkürzung vom Netz. Die genehmigten Zwischenlagerkapazitäten werden deshalb nicht ausgeschöpft. Auch durch die Aufbewahrung von 7 Castor-Behältern aus der werden die zugelassene Aktivitätsmenge und Wärmeleistung nicht ausgeschöpft. Eine ist für dieses Änderungsvorhaben demnach nicht notwendig.
Das BfE wird nun im weiteren Genehmigungsverfahren prüfen, ob der Antragsteller die hohen Sicherheitsanforderungen erfüllt. Erst wenn alle erforderlichen Nachweise gemäß den strengen Vorgaben des Atomgesetzes vorliegen, kann das geplante Vorhaben genehmigt werden. Die Dauer des Verfahrens hängt davon ab, ob die Unterlagen vollständig sind und in der erforderlichen Qualität vorliegen.
Hintergrund und Zahlen zum Standortzwischenlager Biblis
Das Zwischenlager Biblis wurde 2003 nach Durchführung einer genehmigt, 2006 ging es in Betrieb. Von den 135 genehmigten Behälter-Stellplätzen sind derzeit 91 belegt. Bis zur des Kernkraftwerkes werden voraussichtlich 102 Stellplätze benötigt. 2015 hatten sich Bund und Länder darauf verständigt, dass bundesdeutsche Abfälle, die bei der im Ausland entstanden waren, in den vier Zwischenlagern Biblis, Brokdorf, Isar und Philippsburg aufbewahrt werden sollen.
Stand: 29.03.2018