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Austausch mit Zwischenlagergemeinden

Im Blickpunkt: Öffentlichkeitsbeteiligung und Zeitplanung in der Endlagersuche und der Zwischenlagerung

Meldung

Stand: 12.03.2025

Austausch mit Zwischenlagergemeinden

Am Dienstag, den 11. März 2025, lud das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) Vertreter:innen von Gemeinden, die an Zwischenlager für radioaktive Abfälle angrenzen, zu einer Arbeitstagung nach Berlin ein. 14 Bügermeister:innen aus den Zwischenlagerregionen tauschten sich mit dem Präsidenten des BASE, Christian Kühn, und Mitarbeiter:innen verschiedener Fachabteilungen über Möglichkeiten kommunaler Beteiligung aus – im Blickpunkt dabei stand die laufende Suche nach einem Endlagerstandort für und die in den nächsten Jahren anstehenden Verlängerungen der Zwischenlagergenehmigungen. 

Bei der 2017 neu gestarteten Suche nach einem Endlagerstandort haben Zwischenlagergemeinden in den kommenden Jahren – nach Festlegung der weiter zu erkundenden Ende 2027 durch die Bundesgesellschaft für (BGE) – die Möglichkeit, im Beteiligungsformat „ “ ihre Interessen in das Verfahren einzubringen.

Dieses Beteiligungsrecht liegt noch in der Zukunft, dennoch übernehmen die betroffenen Gemeinden bereits heute durch die eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Aus diesem Grund ist es dem BASE ein Anliegen, frühzeitig mit den Zwischenlagergemeinden in einen vertrauensvollen und kontinuierlichen Austausch zu treten. Die Arbeitstagung in Berlin markierte hierfür den Auftakt. 

Im Austausch zu Fragen der End- und Zwischenlagerung wurde deutlich, dass Zwischenlagergemeinden sich als Triebfeder für eine sichere und zügige Endlagersuche verstehen. Für das BASE sind sie ein kompetenter Ansprechpartner und wichtiger Multiplikator bei der Information der Bürgerinnen und Bürger.

In seinem Diskussionsbeitrag hob BASE-Präsident Christian Kühn mit Blick auf die verlängerte Zwischenlagerung die Bedeutung der Verfahrensdauer für die Sicherheit hervor und betonte den Einsatz des Amtes für eine Beschleunigung des Suchverfahrens. „Das BASE setzt sich dafür ein, dass bis Mitte des Jahrhunderts ein Endlagerstandort benannt wird. Wir erarbeiten im Augenblick konkrete Vorschläge für eine Beschleunigung des Standortauswahlverfahrens und auch für eine mögliche Anpassung des in den Phasen II und III durch den Gesetzgeber. Dabei müssen die Grundprinzipien des Verfahrens natürlich gewahrt bleiben: Wissenschaftlichkeit, Transparenz, Partizipation.“ betonte Kühn.

Hintergrundinformationen zum Termin: Die Arbeitstagung in Berlin am 11. März 2025 markierte den Auftakt für einen kontinuierlichen Dialog zwischen Vertreter:innen des BASE und der Zwischenlagergemeinden. Im Rahmen der Endlagersuche ist das BASE zuständig für die Einbindung der Zwischenlagergemeinden in die gesetzlichen Beteiligungsformate, insbesondere die künftige „Fachkonferenz Rat der Regionen“.

Stand: 12.03.2025