Rücktransport von hochradioaktiven Abfällen aus der Wiederaufarbeitung in Großbritannien zum Zwischenlager Isar genehmigt
Meldung
Stand: 20.12.2024

Die Genehmigung für einen Transport von aus Großbritannien zurückzunehmenden hochradioaktiven Abfällen aus der Wiederaufarbeitung von Brennelementen aus deutschen Atomkraftwerken ist erteilt. Die Transportfirma Orano NCS GmbH hat nach Prüfung des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung die Einhaltung aller dafür notwendigen Sicherheitsanforderungen nachgewiesen.
Genehmigt ist der Transport der hochradioaktiven Abfälle auf einem Seeschiff und weiter auf der Schiene in maximal sieben Transport- und Lagerbehältern ab dem 01. März 2025 bis einschließlich dem 31. Dezember 2025. Wann und auf welchem Weg konkret der Transport stattfindet, stimmt die Antragstellerin insbesondere mit den zuständigen Sicherheitsbehörden der Länder und des Bundes sowie dem Eisenbahn-Bundesamt als zuständige atomrechtliche Aufsichtsbehörde für den Schienentransport ab. Die Rücknahme der deutschen Abfälle ist völkerrechtlich verbindlich vorgegeben.
Aufbewahrungsgenehmigung für das Zwischenlager Isar liegt vor
Die Aufbewahrung der verglasten Abfälle im Zwischenlager Isar wurde vom Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung im April 2023 genehmigt. Auch nach der Rücknahme der sieben Behälter wird am Standort Isar die bereits genehmigte Zahl an Behältern für hochradioaktive Abfälle nicht ausgeschöpft. Im Zwischenlager Isar ist u.a. die Aufbewahrung von maximal 152 Behältern mit hochradioaktiven Abfällen gestattet. Inklusive der Behälter mit den verglasten Abfällen werden dort nach aktueller Planung 28 Behälter mit hochradioaktiven Abfällen weniger stehen als ursprünglich vorgesehen.
Hintergrund: Rücknahme der deutschen Abfälle
Die deutschen Energieversorgungsunternehmen hatten bis 2005 bestrahlte Brennelemente aus ihren Atomkraftwerken nach Frankreich (La Hague) und Großbritannien (Sellafield) zur Wiederaufarbeitung transportiert. Die dabei entstandenen flüssigen Abfälle wurden anschließend in Glas geschmolzen und seitdem sukzessive nach Deutschland zurück transportiert. Aus Frankreich wurden die letzten dieser Abfälle im November 2024 zurückgenommen. Es befinden sich aber noch verglaste radioaktive Abfälle aus deutschen Atomkraftwerken in Großbritannien, für deren Rücknahme zwei Transporte erforderlich sind. Der erste dieser beiden Transporte ist der jetzt genehmigte in das Zwischenlager Isar.
Seit dem Jahr 2005 ist die Lieferung von Brennelementen aus deutschen Atomkraftwerken in die sogenannte Wiederaufarbeitung verboten. Stattdessen wurden die Atomkraftwerksbetreiber durch Änderung des Atomgesetzes verpflichtet, die bestrahlten Brennelemente in Zwischenlagern an den Standorten der Reaktoren zu lagern.
Warum Rücktransport nach Niederaichbach?
Bis 2011 transportierten die Abfalleigentümer die radioaktiven Rückstände aus der Wiederaufarbeitung in das Zwischenlager Gorleben in Niedersachsen. Dort stehen seither 108 Behälter mit verglasten radioaktiven Abfällen und damit bereits ein Großteil der insgesamt aus der Wiederaufarbeitung zurückzunehmenden Abfälle. In Gorleben befindet sich auch der einzige Standort, der in der Vergangenheit teilweise auf seine Eignung als Endlager für hochradioaktive Abfälle untersucht worden war. Diese geologischen Untersuchungen waren 2012 beendet worden, der Standort ist nicht mehr Teil der Endlagersuche nach dem Standortauswahlgesetz.
Mit dem Standortauswahlgesetz, das der Bundestag 2013 mit breiter Mehrheit verabschiedete, änderte der Gesetzgeber auch das Atomgesetz: die verbliebenen verglasten Abfälle im Ausland sind demnach in Zwischenlagern an den Standorten der Kernkraftwerke aufzubewahren. Ziel war es, bei der ergebnisoffenen Suche nach einem Endlager nicht den Eindruck zu erwecken, Gorleben sei als Endlagerstandort bereits festgelegt. 2015 verständigten sich Bundesregierung, Länder und Energieversorgungsunternehmen, die verbliebenen radioaktiven Abfälle in Biblis, Brokdorf, Niederaichbach ( Atomkraftwerk Isar) und Philippsburg zwischenzulagern.
Stand: 20.12.2024