Navigation und Service

Rücktransport von hochradioaktiven Abfällen aus der Wiederaufarbeitung in Frankreich nach Philippsburg genehmigt

Meldung

Stand: 13.09.2024

Rücktransport von hochradioaktiven Abfällen aus der Wiederaufarbeitung in Frankreich nach Philippsburg genehmigt

Die Genehmigung für den Transport der letzten aus Frankreich zurückzunehmenden aus der von aus deutschen ist erteilt. Die Transportfirma Orano NCS GmbH hat nach Prüfung des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung die Einhaltung aller dafür notwendigen Sicherheitsanforderungen nachgewiesen.

Genehmigt ist der Transport der auf der Schiene in maximal vier Transport- und Lagerbehältern bis einschließlich dem 31. Dezember 2024. Wann und auf welchem Weg konkret der Transport stattfindet, stimmt die Antragstellerin insbesondere mit den zuständigen Sicherheitsbehörden der Länder und des Bundes sowie dem Eisenbahn-Bundesamt als zuständige atomrechtliche Aufsichtsbehörde für den Schienentransport ab. Die Rücknahme der deutschen Abfälle ist völkerrechtlich verbindlich vorgegeben.

Aufbewahrungsgenehmigung für Philippsburg liegt vor

Die Aufbewahrung der verglasten Abfälle im Zwischenlager Philippsburg wurde vom Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung im Juli 2023 genehmigt. Auch nach der Rücknahme der vier Behälter wird am Standort Philippsburg die bereits genehmigte Zahl an Behältern für nicht ausgeschöpft. Im Zwischenlager Philippsburg ist u.a. die Aufbewahrung von maximal 152 Behältern mit gestattet. Inklusive der Behälter mit den verglasten Abfällen aus La Hague werden dort 46 Behälter mit weniger stehen als ursprünglich geplant.

Hintergrund: Rücknahme der deutschen Abfälle

Bis heute befinden sich verglaste radioaktive Abfälle aus deutschen im Vereinigten Königreich und in Frankreich. Die deutschen Energieversorgungsunternehmen hatten bis 2005 bestrahlte aus ihren dorthin zur transportiert. Die dabei entstandenen flüssigen Abfälle wurden anschließend in Glas geschmolzen und seitdem sukzessive zurück transportiert. Seit dem Jahr 2005 ist die Lieferung von aus deutschen in die sogenannte verboten. Stattdessen wurden die Atomkraftwerksbetreiber durch Änderung des verpflichtet, die bestrahlten in Zwischenlagern an den Standorten der Reaktoren zu lagern.

Erfüllung der völkerrechtlichen Verpflichtungen

Deutschland hat sich völkerrechtlich verpflichtet, die Abfälle aus der zurückzunehmen. Aus Frankreich sollten ursprünglich bis Ende des Jahres 2024 fünf -Behälter mit verglasten und 152 Behälter mit hochdruckverpressten mittelradioaktiven Metallresten zurückgenommen werden. Da diese Transporte in dem vorgesehenen Zeitraum nicht hätten stattfinden können, wurde mit Frankreich eine neue Lösung verhandelt. Statt der insgesamt 157 Behältern mit nimmt Deutschland stattdessen die hier genehmigten vier Behälter mit verglasten zurück. Zusätzlich sorgen die Energieversorger für die Verwertung von bis zu 30 leeren, ausgedienten -Transportbehältern.

Mit dem hier genehmigten Transport werden somit die letzten aus Frankreich zurückgenommen. Zur Erfüllung der völkerrechtlichen Verpflichtungen gegenüber dem Vereinigten Königreich müssen aber noch aus der in England zurückgenommen und in andere deutsche Zwischenlager gebracht werden.

Warum Rücktransport nach Philippsburg?

Bis 2011 transportierten die Abfalleigentümer die radioaktiven Rückstände aus der in das Zwischenlager Gorleben in Niedersachsen. Dort stehen seither 108 Behälter mit verglasten radioaktiven Abfällen und damit bereits ein Großteil der insgesamt aus der zurückzunehmenden Abfälle. In Gorleben befindet sich auch der einzige Standort, der in der Vergangenheit teilweise auf seine Eignung als für untersucht worden war. Diese geologischen Untersuchungen waren 2012 beendet worden, der Standort ist nicht mehr Teil der Endlagersuche nach dem .

Mit dem , das der Bundestag 2013 mit breiter Mehrheit verabschiedete, änderte der Gesetzgeber auch das : die verbliebenen verglasten Abfälle im Ausland sind demnach in Zwischenlagern an den Standorten der Kernkraftwerke aufzubewahren. Ziel war es, bei der ergebnisoffenen Suche nach einem nicht den Eindruck zu erwecken, Gorleben sei als Endlagerstandort bereits festgelegt. 2015 verständigten sich Bundesregierung, Länder und Energieversorgungsunternehmen, die verbliebenen radioaktiven Abfälle in Biblis, Brokdorf, Niederaichbach ( Isar) und Philippsburg zwischenzulagern.

Stand: 13.09.2024