Neue Internet-Adresse für die wesentlichen Unterlagen der Endlagersuche
Meldung
Stand: 13.10.2023
Das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) verbessert sein Online-Angebot zur Endlagersuche: Die wesentlichen Unterlagen zum Standortauswahlverfahren (StandAV) sind ab sofort unter der neuen URL dokumente-endlagersuche.base.bund.de separat gebündelt und abrufbar.
Das Gesetz zum StandAV sieht vor, dass das BASE eine Plattform bereitstellt, auf der die entscheidenden Dokumente zur Endlagersuche zu finden sind. Der Auftrag umfasst die Unterlagen der BGE – Bundesgesellschaft für (mbH) sowie des BASE, später auch der . Die Akteure entscheiden jeweils eigenverantwortlich, welche Dokumente sie für die Endlagersuche als wesentlich einstufen und für die Veröffentlichung online bereitstellen.
Das amtliche Verzeichnis dieser Unterlagen war bislang als Unterseite auf der Internetseite endlagersuche-infoplattform.de integriert, die mit dem Start der Endlagersuche geschaffen wurde. Neben den wesentlichen, gesetzlich geforderten Dokumenten befinden sich dort viele zusätzliche und weiterführende Informationen zur Endlagersuche sowie zur Beteiligung. Ziel des nunmehr separat angelegten Dokumentenverzeichnisses ist es, die gesetzlich festgelegten wesentlichen Informationen einfacher auffinden zu können. Zudem können Nutzer:innen klarer als bisher zwischen Unterlagen gemäß gesetzlichem Auftrag und weiterführenden Informationen unterscheiden.
Nutzer:innen, die die wesentlichen Unterlagen bisher unter der bekannten Adresse endlagersuche-infoplattform.de eingesehen oder heruntergeladen haben, werden auch unter dieser Adresse weiterhin an zentraler Stelle einen Link zum separat angelegten Dokumentenverzeichnis finden. Auch über die Homepage des BASE ist das Dokumentenverzeichnis ab sofort erreichbar. Links, die auf wesentliche Dokumente der alten Adresse führen, werden mit einer automatischen Umleitung versehen.
Gesetzlicher Auftrag: Zentrale amtliche Seite für wesentliche Unterlagen
Informationen sind die zentrale Voraussetzung für Beteiligung und Meinungsbildung im StandAV. Deshalb hat der Gesetzgeber das BASE beauftragt, alle wesentlichen Unterlagen der Vorhabenträgerin und der Aufsicht über das Verfahren, die während des gesamten Endlagersuchprozess entstehen, öffentlich zugänglich zu machen. Seit 2017 publiziert das BASE Dokumente der im Gesetz genannten Akteure BASE und Bundesgesellschaft für (BGE) mbH auf seinen Webseiten. Inzwischen sind über 500 Dokumente online einsehbar, wobei ihre Anzahl mit dem Fortschreiten des Verfahrens stetig ansteigen wird.
Neben einer klaren Zuordnung der wesentlichen Unterlagen bietet die Bündelung unter der neuen Adresse perspektivisch auch neue technische Entwicklungsmöglichkeiten. Mit der Dauer des Verfahrens und der steigenden Anzahl von Dokumenten ist es wichtig, eine technisch weiterentwickelte Datenbank aufzubauen, die den Zugang zu den grundlegenden Informationen sowie die Recherche der Dokumente erleichtert.
Wesentliche Unterlagen gemäß §6 StandAG
Zu den wesentlichen Unterlagen gemäß §6 StandAG gehören Unterlagen, die das BASE und die BGE mbH verfasst oder in Auftrag gegeben haben oder die sie sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben zu eigen machen. Dazu zählen Gutachten, Stellungnahmen, Berichte, Protokolle oder grundlegende Schriftwechsel im Zusammenhang mit dem Standortauswahlverfahren. Sie bilden die Basis dafür, dass Entscheidungen und Rahmenbedingungen der Endlagersuche transparent und nachvollziehbar sind. Verantwortlich dafür, ihre Unterlagen als wesentlich einzustufen, sind die beiden Organisationen selbst. Die BGE mbH stellt dem BASE ihre Unterlagen eigenverantwortlich zur Verfügung. Das BASE stellt diese ohne weitere Prüfung online.
Stand: 13.10.2023