Öffentliche Konsultation: Dokumentation der Entsorgung für die Zukunft
Meldung
Stand: 22.12.2023

Das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) ist mit der Aufgabe betraut, künftig die Daten und Dokumente zu speichern, die für die End- und Zwischenlagerung radioaktiver Abfälle bedeutsam sind oder werden können. Noch bis Mitte Februar können Sie Anregungen zur Ausgestaltung dieser Aufgabe einbringen.
Die Langzeitdokumentation ist in § 38 Standortauswahlgesetz (StandAG) dem BASE zugeteilt. Dazu will das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) eine konkretisierende Rechtsverordnung schaffen ("Dokumentationsverordnung"). Dem förmlichen Verordnungsgebungsverfahren soll – dem Gedanken des Transparenzgebotes des StandAG folgend – eine frühe Beteiligung der Öffentlichkeit vorausgehen. Die Öffentlichkeit soll so ihre Belange frühzeitig in den Rechtssetzungsprozess einbringen können.
Stand: 22.12.2023