Zum Zeitplan der Endlagersuche
Meldung
Stand: 14.11.2022
Deutschland benötigt ein , um seine aus der Nutzung der Kernenergie sicher in großer geologischer unterbringen zu können. Die Bundesgesellschaft für mbH (BGE) hat mitgeteilt, dass die Standortsuche für ein für erheblich mehr Zeit als bisher bekannt in Anspruch nehmen soll. Im ist festgelegt, dass eine Entscheidung des Bundestages über den Standort für das Jahr 2031 angestrebt wird. In der Vergangenheit hatte das BASE deshalb mehrfach das Unternehmen aufgefordert, einen konkretisierenden Zeitplan vorzulegen.
Laut öffentlichen Verlautbarungen ist nunmehr eine Zeitspanne von 2046 bis 2068 für eine Standortentscheidung genannt. Hierzu will das Bundesumweltministerium (BMUV) zu Gesprächen mit den Beteiligten einladen – aus Sicht des Bundesamts für die Sicherheit der Nuklearen Entsorgung (BASE) stellen sich hier grundsätzliche Fragen, die es in die weitere Diskussion einbringen wird.
Zum Hintergrund:
Die BGE ist als Unternehmen des Bundes mit der Standortsuche beauftragt. Ihr aktueller gesetzlicher Auftrag ist, sogenannte in Deutschland aufgrund vorliegender geologischer Daten zu identifizieren und diese in einem Vorschlag dem BASE vorzulegen. Nach öffentlicher Diskussion und Prüfung der gesetzmäßigen Vorgehensweise endet die Phase 1 mit einer Entscheidung des Bundestags, welche in der Phase 2 vertieft auf Eignung untersucht werden sollen.
Das Suchverfahren für ein Endlager ist bewusst als ein selbstlernendes Verfahren konzipiert worden. Die Akteure sind gefordert, sich selbst zu hinterfragen, neue Erkenntnisse und Ergebnisse sollen berücksichtigt werden können. Das BASE sieht sich dieser grundlegenden Prämisse verpflichtet. Die nunmehr genannten Zeiträume machen es erforderlich, Fragen von grundsätzlicher Bedeutung für die nukleare Entsorgung zu klären:
- Aus welchen neuen Erkenntnissen ist der nunmehr genannte Zeitraum (2046-2068) für die Standortbenennung abgeleitet?
- Welche Auswirkungen hat der nun genannte Zeitbedarf der BGE von weiteren fünf Jahren bis zum Vorschlag von auf die geplanten und die Standortsicherung nach § 21 (StandAG)?
- Die Endlagerkommission hatte zwei Szenarien aufgestellt. Die worst-case-Annahme ging von einer Entscheidung über den Standort im Jahr 2079 aus, wobei vier bis fünf Jahre für die Phase 1 angenommen wurde. Nach dem jetzt vorliegenden Zeitbedarf sind allein für den Teilschritt Vorschlag innerhalb der Phase 1 zehn Jahre erforderlich. Welche Annahmen liegen gleichwohl der kürzeren Zeitbedarfe für alle weiteren Schritte zugrunde?
- Die BGE hat angekündigt, ab 2024 jährlich über die Reduzierung der Flächen gegenüber dem Zwischenbericht (Stand Sept. 20) zu berichten. Wie ist diese Ankündigung mit dem StandAG zu vereinbaren, das eine Entscheidung über die Eingrenzung der dem Gesetzgeber vorbehält?
- Nach einer Standortentscheidung durch den Bundestag wird die Planung, die Genehmigung und die Errichtung des Endlagers ca. 20 weitere Jahre in Anspruch nehmen. Dieses hieße, dass entsprechend der zitierten Annahmen der BGE die ersten zwischen 2066 und 2088 eingelagert werden könnten. Welche Auswirkungen haben derartige Zeiträume auf die und Sicherheit der Zwischenläger, deren Genehmigungen sukzessiv ab 2035 auslaufen?
- Für rund die Hälfte der zu erwartenden und aus Deutschland existiert noch keine Entsorgungsperspektive. Diese ist derzeit an die Standortentscheidung über ein HAW- gekoppelt. Welche Konsequenzen ergeben sich hieraus für die Zwischenlagerung/Sicherheit der LAW/MAW-Abfälle?
- Die wie die Suche nach einem wird aus dem öffentlichen Fonds Kenfo finanziert. Was bedeutet die Verlängerung des Verfahrens für die verbleibenden Mittel für die ? Was folgt aus der Verlängerung der ?
- Welche neuen Randbedingungen haben wir angesichts der Angriffe auf Nuklearanlagen in der Ukraine und der Debatte um eine längere Nutzung der Kernenergie?
Stand: 14.11.2022