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Finale Fassung der „Berechnungsgrundlage für die Dosisabschätzung bei der Endlagerung von hochradioaktiven Abfällen“

Meldung

Stand: 30.12.2022

Finale Fassung der „Berechnungsgrundlage für die Dosisabschätzung bei der Endlagerung von hochradioaktiven Abfällen“

Im Bundesanzeiger wurde am 30.12.2022 die finale Fassung der „Berechnungsgrundlage für die Dosisabschätzung bei der von hochradioaktiven Abfällen“ bekannt gemacht. (Amtlicher Teil des Bundesanzeigers mit dem Entwurf zur Dosisabschätzung) Das Dokument – kurz genannt „Berechnungsgrundlage Dosisabschätzung“ – ist ein Regelungstext, mit dem ein Aspekt der Sicherheit eines Endlagers bewertet wird. Diese Bewertung ist vom Gesetzgeber gefordert.

Berechnung der durch ein nach Stand von Wissenschaft und Technik

In einem für müssen die für eine Million Jahre sicher untergebracht sein. Gemäß sollen die „Expositionen auf Grund von Austragungen von Radionukliden aus den eingelagerten radioaktiven Abfällen geringfügig im Vergleich zur natürlichen Strahlenexposition“ sein. Für die Bewertung der Sicherheit muss die Vorhabenträgerin eine mögliche zusätzliche für Menschen durch das berechnen. Das Dokument macht Vorgaben, wie dieses nach Stand von Wissenschaft und Technik durchzuführen ist.

Vorarbeiten

Im Jahr 2020 wurde von Fachleuten des BASE, des Bundesamts für (BfS) sowie weiteren Wissenschaftler:innen ein Entwurf der „Berechnungsgrundlage Dosisabschätzung“ verfasst. Das Nationale Begleitgremium (NBG) hat in 2021 zwei Gutachten in Auftrag gegeben, um den Inhalt der „Berechnungsgrundlage Dosisabschätzung“ einschätzen zu lassen. Diese Gutachten können auf der Infoplattform zur Endlagersuche abgerufen werden.

Erfolgreiche Konsultation

Vom 22. April bis zum 19. Juni 2022 war die Öffentlichkeit eingeladen, den Entwurf der Berechnungsgrundlage zu kommentieren. Es gingen weit über 500 Kommentare beim BASE ein. Vom 29. Juni bis 01. Juli 2022 hat das BASE einen Fachworkshop ausgerichtet, auf welchem die wichtigsten fachlichen Kommentierungen ausführlich mit Expert:innen diskutiert wurden. BASE und BfS haben nun eine finale Fassung der Berechnungsgrundlage erstellt und dabei die Ergebnisse der Konsultation umfänglich berücksichtigt.

Wie geht es weiter?

Die Konsultation hat gezeigt, dass neben dem Regelungstext detaillierte zusätzliche Informationen als hilfreich empfunden werden. So sind die Bedeutungen der Begriffe des zum Teil sehr komplex und Aussagen können ohne Hintergrundwissen missverstanden werden. Erläuterungen und Hinweise auf Literaturquellen sind mit dem Fokus auf Regelungsinhalte bewusst aus dem Regelungstext herausgehalten worden. Deshalb erarbeiten nun BASE und BfS fachliche Begründungstexte.

Stand: 30.12.2022