Information und Diskussion: Planungswissenschaftliche Abwägungskriterien im Verfahren
Meldung
Stand: 17.10.2022
Bei der öffentlichen Sitzung des Planungsteams (PFE) am 19.10.2022 stehen die planungswissenschaftlichen Anwendungskriterien im Fokus: Die Vorhabenträgerin BGE mbH stellt ihre methodischen Überlegungen dazu vor.
Neben den im (StandAG) festgelegten geowissenschaftlichen Abwägungskriterien (geoWK) gibt es auch planungswissenschaftliche Abwägungskriterien (planWK). Diese Kriterien beziehen zum Beispiel Aspekte des Naturschutzes oder der Wohnbebauung in wenigen Anwendungsfällen in die Bewertung von Gebieten ein. Die planungswissenschaftlichen Kriterien kommen erst dann zum Einsatz, wenn die geologischen Voraussetzung in den betrachteten Regionen gleich günstig sind.
Im Fokus: Kriterien des Abstands und
Von den insgesamt elf Kriterien werden bei der Veranstaltung insbesondere Kriterien der ersten Gewichtungsgruppe vorgestellt und diskutiert: „Abstand zu vorhandener bebauter Fläche von Wohngebieten und Mischgebieten“ und „Emissionen (z.B. Lärm, Schadstoffe)“. So legt das fest, dass ein Abstand von mehr als 1000 Metern zwischen dem und anderen bebauten Flächen als günstig einzuschätzen ist. In der Anlage 12 des Standortauswahlgesetzes sind die planungswissenschaftlichen Kriterien ausführlich aufgeführt. Diese Diskussion ist bei der Vorstellung der methodischen Überlegungen Ende September lebhaft geführt worden. Siehe für weitere Details zur Diskussion hier.
Darüber hinaus stellen die Referent:innen der BGE mbH vor, wie die Darstellung der den planungswissenschaftlichen Abwägungskriterien zugrunde liegenden Nutzungsansprüche der Menschen in einer Karte dargestellt werden können. Das ist die Voraussetzung für eine Abwägung dieser Nutzungsansprüche. Wie die Abwägung funktionieren könnte, daran arbeiten die BGE-Fachleute noch.
Hintergrund Endlagersuche und Beteiligung
Die Bundesgesellschaft für (BGE) mbH verantwortet operativ die Suche nach dem Endlagerstandort und baut das . Das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) beaufsichtigt das Verfahren und organisiert die Öffentlichkeitsbeteiligung. Das Nationale Begleitgremium (NBG) vermittelt zwischen Öffentlichkeit und den Akteuren im Verfahren. Im Jahr 2020 hat die BGE mbH einen ersten Zwischenstand ihrer Arbeit veröffentlicht.
Das Zwischenergebnis hat die Öffentlichkeit im Rahmen der diskutiert und viele fachliche Hinweise und Empfehlungen erarbeitet. Neben Hinweisen zur Arbeit der BGE mbH hat die Fachkonferenz Teilgebiete auch Vorschläge zur weiteren Beteiligung entwickelt. In einem gemeinsamen Gestaltungsprozess haben ehemalige Teilnehmer:innen der Fachkonferenz Teilgebiete mit dem BASE und der BGE mbH Prototypen neuer Formate ( und das Planungsteam) auf den Weg gebracht. Diese werden jetzt von den Akteuren gemeinsam evaluiert und weiterentwickelt.
Stand: 17.10.2022