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Neubauplan eines Zwischenlagers in Lubmin veröffentlicht

Planungen für den Neubau eines Zwischenlagers auf dem Gelände des stillgelegten Kernkraftwerks Lubmin sind öffentlich zugänglich. Bis 11. April 2022 können Einwendungen erhoben werden.

Meldung

Stand: 11.02.2022

Neubauplan eines Zwischenlagers in Lubmin veröffentlicht

Die Planungen der EWN Entsorgungswerk für Nuklearanlagen GmbH für einen Neubau des Zwischenlagers für auf dem Gelände des stillgelegten Kernkraftwerks Lubmin bei Greifswald können öffentlich eingesehen und für die anschließende Erörterung kommentiert werden. Das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) prüft als zuständige Genehmigungsbehörde das Vorhaben des . Dabei bindet es mit dem jetzt gestarteten Verfahrensschritt die Öffentlichkeit ein. Das BASE hat das Neugenehmigungsverfahren im Rahmen eines förmlichen Beteiligungsverfahrens am 4. Februar im Bundesanzeiger bekannt gemacht und stellt seit dem 11. Februar 2022 relevante Unterlagen des zum Verfahren im Internet zur Verfügung (Auslegungsunterlagen des geplanten Neubaus ESTRAL). Bis einschließlich 11. April 2022 können Einwendungen gegen das Vorhaben erhoben werden. Diese werden gesammelt und später erörtert. Über Termine hierfür, bei denen der Stellung zu den Einwendungen nehmen muss, wird das BASE frühzeitig informieren.

Im Zwischenlager Nord bei Lubmin behandelt und lagert das bundeseigene Unternehmen EWN GmbH alle Arten radioaktiver Abfälle. Künftig soll dort ein neues Gebäude die derzeit als Zwischenlager für genutzte Halle ersetzen. Grund hierfür ist, dass die für alle existierenden Zwischenlager für vorgeschriebene Härtung nicht realisiert werden kann.

Am 29. Mai 2019 hat die EWN GmbH einen Antrag auf Genehmigung eines Neubaus zur Aufbewahrung der gestellt. Die EWN GmbH beabsichtigt, in der Nachbarschaft des bestehenden Zwischenlagers ein Gebäude zu errichten, das die im jetzigen Zwischenlager stehenden 74 Transport- und Lagerbehälter aufnehmen soll.

Die beantragte Aufbewahrungsgenehmigung ist bis 2051 vorgesehen und entspricht damit der Zeitbegrenzung der aktuellen Genehmigung. Da der Antrag auf Aufbewahrung der einen Zeitraum von mehr als 10 Jahren umfasst, ist für das Genehmigungsverfahren eine mit Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschrieben, die nunmehr den Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung durch die Genehmigungsbehörde BASE bildet.

Stand: 11.02.2022