Gericht bestätigt Rechtsauffassungen des BASE
Meldung
Stand: 21.10.2020
Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat in einem Eilverfahren den Antrag, mit dem der BUND Hessen gegen die sofortige Vollziehbarkeit einer Änderungsgenehmigung des Standortzwischenlagers Biblis vorgegangen ist, abgelehnt. Die Änderungsgenehmigung gestattet dem Betreiber des Zwischenlagers die Einlagerung von Transport- und Lagerbehältern mit deutschen Abfällen aus der Wiederaufarbeitung, die aus Großbritannien nach Deutschland zurückgebracht werden müssen, im Standortzwischenlager Biblis. In seinem Beschluss bestätigt der VGH Kassel die im Eilrechtsverfahren wesentlichen Rechtsauffassungen des BASE.
Stand: 21.10.2020