Erweiterung der Beratungsgruppe zur Fachkonferenz Teilgebiete
Meldung
Stand: 08.10.2019
Das Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) wird in einem Losverfahren die jüngst gestartete Beratungsgruppe Fachkonferenz Teilgebiete um ein weiteres Mitglied aus einer gesellschaftlichen Organisation erweitern. Dies kann eine Vertreterin oder ein Vertreter einer Umwelt-, Wirtschafts- oder anderen gesellschaftlichen Organisation sein. Ihre Arbeit sollte jedoch mit der Frage der Standortauswahl für das für hochradioaktive Abfälle verbunden sein. Das BfE setzt damit den Vorschlag um, der von mehreren Teilnehmenden auf der ersten Sitzung geäußert wurde.
Bewerbungen von Organisationen nimmt das BfE per E-Mail bis zum 21.10.2019 unter der Emailadresse mitreden@bfe.bund.de entgegen. Darin soll kurz dargelegt werden, inwiefern die Arbeit der Organisation mit dem Standortauswahlverfahren verknüpft ist. Das künftige Mitglied der Beratungsgruppe wird bei der nächsten Sitzung am 23.10.2019 in Berlin ausgelost.
Mit der Beratungsgruppe Fachkonferenz Teilgebiete, die im August 2019 ihre Arbeit aufgenommen hat, hat das BfE ein Format der frühzeitigen Beteiligung in der Standortauswahl geschaffen. In der Gruppe können sich die an der Suche beteiligten Akteure sowie wissenschaftliche und gesellschaftliche Vertreter und Vertreterinnen bei der Vorbereitung der Fachkonferenz Teilgebiete einbringen und das BfE bei der organisatorischen und konzeptionellen Vorbereitung der Konferenz beraten. Ziel ist es, einen zügigen Start und einen ergebnisorientierten Ablauf der Fachkonferenz Teilgebiete zu gewährleisten.
Die Beratungsgruppe tagt etwa alle sechs Wochen – bis Mitte 2020 ist mit etwa 8 bis 10 Sitzungen zu rechnen. Fahrtkosten können für das künftige Mitglied bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen gemäß Bundesreisekostengesetz übernommen werden.
Der Beratungsgruppe gehören je zwei Vertreter*innen des Nationalen Begleitgremiums, der Bundesgesellschaft für (BGE) mbH und der kommunalen Spitzenverbände auf Bundesebene sowie der Partizipationsbeauftragte Hans Hagedorn an. Neben der Erweiterung der Gruppe um eine*n Vertreter*in einer gesellschaftlichen Organisation ist auch die Berufung eines Beteiligungswissenschaftlers vorgesehen. Die Sitzungen der Beratungsgruppe sind öffentlich. Gäste können ihre Positionen, ähnlich wie im Nationalen Begleitgremium, in einem zeitlich begrenzten Rahmen in den Sitzungen einbringen.
Hintergrund: Fachkonferenz Teilgebiete
Die Fachkonferenz Teilgebiete ist das erste im Standortauswahlverfahren vorgeschriebene Element der formellen Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Endlagersuche. Das BfE beruft die Konferenz nach der Veröffentlichung des Zwischenberichtes Teilgebiete durch die BGE mbH ein. Im Zwischenbericht Teilgebiete werden durch die Anwendung der gesetzlich festgelegten Anforderungen und Kriterien auf die vorhandenen geologischen Daten der Bundesrepublik erste Gebiete ausgeschlossen. In der Fachkonferenz hat die Öffentlichkeit im Rahmen von drei Terminen innerhalb von sechs Monaten die Möglichkeit, zu den Zwischenergebnissen Stellung zu nehmen. Die Beratungsergebnisse werden der BGE mbH übergeben und müssen von dieser bei der weiteren Arbeit berücksichtigt werden.
Stand: 08.10.2019