Zwischenlager Lubmin: Auftakt im Genehmigungsverfahren
Meldung
Stand: 04.11.2019
Das Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit führt am 05. November 2019 in Greifswald einen Scoping-Termin durch. Anlass ist der Antrag der EWN GmbH auf Neubau eines Zwischenlagers für in Lubmin/ Rubenow. Bei dem Termin stellt der Antragssteller den betroffenen Behörden und Dritten sein Vorgehen zum Untersuchungskonzept bei der (UVP) vor. Das Scoping dient dem frühzeitigen Austausch umweltfachlicher Aspekte des Verfahrens.
Neugenehmigungsverfahren für Zwischenlagerung
Im Neugenehmigungsverfahren für die von Kernbrennstoffen am Standort Lubmin/ Rubenow leitet das Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit als Genehmigungsbehörde erste Schritte ein. Am 5. November lädt das BfE alle am Verfahren beteiligten Unternehmen, Institutionen, Behörden und Organisationen zu einem sogenannten Scoping-Termin ein. Ziel dieses Termins ist es, einen Überblick über den Umfang (engl. scope) der anstehenden Umweltverträglichkeitsprüfung zu schaffen.
Im Mai 2019 hatte die Entsorgungswerk für Nuklearanlagen (EWN) GmbH einen Antrag zum Neubau eines Zwischenlagers für hochradioaktive Abfälle am Standort Lubmin/ Rubenow in Mecklenburg – Vorpommern gestellt. Bei einem Neubau eines Zwischenlagers ist gesetzlich eine Umweltverträglichkeitsprüfung vorgeschrieben. Die Öffentlichkeit muss dabei beteiligt werden. Zuständige Behörde für die Durchführung der Umweltverträglichkeitsprüfung und der Erteilung der atomrechtlichen Genehmigung ist das BfE.
Scoping: Umfang der Umweltverträglichkeitsprüfung
Beim Scoping-Termin am 5. November in Greifswald wird die Antragstellerin EWN GmbH der Genehmigungsbehörde und anderen Verfahrensbeteiligten erstmals über den vorgesehenen Untersuchungsrahmen ihres Vorhabens berichten. Es sollen ausschließlich Fragen, die für den Inhalt der von Bedeutung sind, erörtert werden. Einwendungen gegen das Vorhaben sind noch nicht Gegenstand der Besprechung. Die Erörterung von Einwendungen ist gesetzlich bei der folgenden Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung vorgesehen.
Der Scoping-Termin in Greifswald ist nicht öffentlich und dient als frühzeitiger Austausch zu umweltfachlichen Aspekten zwischen dem BfE, der EWN GmbH, der atomrechtlichen Aufsicht sowie anderen beteiligten Fachbehörden und sonstigen Dritten, wie beispielsweise anerkannten Umwelt- und Naturschutzvereinigungen des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Der Austausch soll helfen, die anschließende Umweltverträglichkeitsprüfung möglichst effektiv durchzuführen.
Stand: 04.11.2019