Wichtige Impulse für Aspekte der sicheren Entsorgung und Endlagerung
BfE beteiligt sich an internationaler Überprüfungsmission der IAEO zur nuklearen Sicherheit
Meldung
Stand: 28.03.2019
Erstmals wird sich das Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) als Genehmigungs- und Aufsichtsbehörde des Bundes den Fragen der Expertinnen und Experten der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO) stellen. Die IAEO untersucht vom 31. März bis zum 12. April 2019 im Rahmen einer Überprüfungsmission, wie die nukleare Sicherheit in Deutschland auf Gesetzes- und Organisationsebene reguliert wird. Federführend für die IRRS-Mission (Integrated Regulartory Review Service) ist das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit. Neben dem BfE beteiligen sich auch die Aufsichtsbehörden der Länder Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen sowie Schleswig-Holstein.
„Mit dem Selbstverständnis und Auftrag als neue Behörde ist es wichtig, uns mit internationalen Fachleuten auszutauschen, wie wir für die anstehenden Aufgaben aufgestellt sind“, sagt Wolfram König, Präsident des BfE. „Die Mission bietet daher für das BfE als Verfahrensführer bei der neu angelaufenen Endlagersuche wichtige Impulse“, so König. Neben der Sicherheit von Kernkraftwerken ist auch der Themenbereich nukleare Entsorgungssicherheit von Bedeutung für die Mission.
Die umfangreichen Vorbereitungen zur Mission starteten 2017. Die beteiligten Behörden verglichen dazu detailliert die deutschen Regelungen und Strukturen zur nuklearen Sicherheit mit den Vorgaben der IAEO. Im Rahmen der internationalen Mission finden neben zahlreichen Befragungen der verantwortlichen Akteure auch Besuche von kerntechnischen Anlagen statt. Ziel der IRRS-Mission ist es, die nukleare Sicherheit weltweit zu verbessern.
Für die Fachleute der IAEO bieten sich seit dem letzten Besuch im Jahr 2008 und der Folgemission 2011 schon aufgrund der organisatorischen Veränderungen in Deutschland neue Ansätze. Mit der Gründung des BfE im Jahr 2014 ist erstmals eine atomrechtliche Aufsichtsbehörde in Deutschland für die eingerichtet worden. Die der hochradioaktiven Abfälle wird zudem von bundeseigenen Unternehmen betrieben. Das BfE ist dabei Genehmigungsbehörde für die Aufbewahrung und den Transport der Hinterlassenschaften insbesondere aus der Atomenergienutzung.
Stand: 28.03.2019