Asse: Atomrechtliche Bewertung zum Lösungszutritt
Meldung
Stand: 14.01.2019
Bei den aktuell gemeldeten Werten zum erhöhten Lösungszutritt in der Schachtanlage Asse gibt es weder Anhaltspunkte zur Besorgnis noch zur Entwarnung. Zu diesem Schluss kommen Fachleute des Bundesamtes für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) nach einem ersten Austausch mit Verantwortlichen der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE). Die Prüfungen laufen, um eine fundierte Bewertung vornehmen zu können. Das BfE ist atomrechtliche Aufsicht und wurde über das Vorkommnis von der BGE informiert. Der Meldewert, der für solche Fälle festgelegt ist, wurde überschritten.
Die BGE hatte gemeldet, dass sich der Lösungszutritt in der Schachtanlage Asse an der Hauptauffangstelle in 658 Meter Tiefe um rund 1.600 auf insgesamt 14.140 Liter erhöht hat. Bereits nach einem Tag ist die Zutrittsrate wieder gesunken, aktuell auf 13.160 Liter. Entscheidend für die Bewertung ist auch die Zusammensetzung der Lauge. Diese sei nach Auskunft der BGE aber nach wie vor so stark mit Salz gesättigt, dass sie kein weiteres Gestein lösen könne.
Schwankungen beim Lösungszutritt in der Asse sind keine Besonderheit und wurden in der Vergangenheit immer wieder gemeldet. Das mit Salz stark gesättigte Wasser wird im Bergwerk kontinuierlich aufgefangen und überwacht. Gegenüber der atomrechtlichen Aufsicht hat der Betreiber erläutert, dass die Überwachung der Zutrittsraten weiterhin verstärkt werden soll.
Grundsätzlich hat der Betreiber der Schachtanlage Asse sicherzustellen, dass konsequent alle Maßnahmen zur Verbesserung der Anlagensicherheit sowie zur Bergung der radioaktiven Abfälle umgesetzt werden. Atomrechtlich stellt die Rückholung der Abfälle nach bisherigem Wissensstand den einzig gangbaren Weg der Stilllegung der Asse dar, durch den die gesetzlichen Anforderungen erfüllt werden können.
Stand: 14.01.2019