Aufgaben des BfE bei Schacht Konrad
Meldung
Stand: 09.03.2018
Im Rahmen der Errichtung des geplanten Endlagers Schacht Konrad für schwach- und nimmt das Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) folgende Aufgaben wahr:
- Das BfE ist atomrechtliche Aufsicht. Die Aufsicht erstreckt sich jedoch nicht auf die Unternehmensführung der BGE, die unter anderem Zeit- und Kostenpläne ausarbeitet.
- Benötigte Prüfungszeiträume bei den atomrechtlichen Fragestellungen sind abhängig von der Vollständigkeit der einzureichenden Unterlagen.
Bisherige Prüfungszeiträume haben nicht zu einer Verlängerung des Errichtungszeitraumes geführt. Über die Verlängerung hatte die BGE am 8. März in einer Pressemitteilung informiert. Das dort genannte
Gutachten ist dem BfE nicht bekannt.
Stand: 09.03.2018