Öffentliche Bekanntmachung zum Zwischenlager Neckarwestheim
Meldung
Stand: 10.02.2017
Für den Einsatz von Transport- und Lagerbehältern der Bauart TN®24 E zur Aufbewahrung von bestrahlten Brennelementen im Standort-Zwischenlager in Gemmrigheim (SZL Neckarwestheim) ist keine gesonderte Umweltverträglichkeitsprüfung notwendig. Dieses Ergebnis ergab eine Vorprüfung des Bundesamtes für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE).
Wird für ein Zwischenlager eine Änderung der Aufbewahrungsgenehmigung nach Paragraph 6 Atomgesetz beantragt, hat das Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) unter anderem zu prüfen, ob im Rahmen des Genehmigungsverfahrens eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchzuführen ist. Das Ergebnis dieser Prüfungen gibt das BfE in Medien und hier im Internet bekannt.
Stand: 10.02.2017