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Nachrüstung ist Voraussetzung für Genehmigung

Erörterungstermin zum Standort-Zwischenlager Brunsbüttel abgeschlossen

Meldung

Stand: 15.06.2017

Nachrüstung ist Voraussetzung für Genehmigung

Das Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) wird ausschließlich ein Zwischenlager am Standort Brunsbüttel auf Basis eines Sicherungskonzeptes genehmigen, das bauliche und technische Maßnahmen für ein nachgerüstetes Zwischenlager beinhaltet. Genehmigungsvoraussetzung ist, dass das Zwischenlager vor Terror- und Sabotageakten geschützt ist. Auch muss die Antragstellerin, die Kernkraftwerk Brunsbüttel GmbH & Co. oHG, nachweisen, dass die Sicherheit bei einem gezielt herbeigeführten Flugzeugabsturz gewährleistet ist. Dafür wird das BfE alle Flugzeugtypen in die Untersuchungen mit einbeziehen, darunter auch den Typ A380. Dies betonte das BfE als zuständige Genehmigungsbehörde im Rahmen des zweitägigen Erörterungstermins vom 14. bis zum 15. Juni.

Fragen zur Sicherung und Sicherheit des Zwischenlagers nahmen einen breiten Raum im Verlauf der Versammlung ein. Diese Aspekte waren auch Gegenstand eines mehrjährigen Rechtsstreites, der dazu führte, dass die Genehmigung für das Zwischenlager Brunsbüttel aufgehoben und aktuell ein Neugenehmigungsverfahren notwendig wurde. Die Gerichte bemängelten jedoch nicht die tatsächliche Sicherheit, sondern die Nachweisführung. Hintergrund ist, dass Details zu einzelnen Maßnahmen und zugrunde gelegten Tatszenarien nicht preisgegeben werden dürfen und können, um einen Missbrauch durch Terroristen zu vermeiden.

Rund 20 Bürgerinnen und Bürger diskutierten zusammen mit Vertretern der Antragstellerin und beteiligten staatlichen Akteuren. Das Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) als Genehmigungsbehörde leitete und moderierte die Versammlung. Das Gespräch ermöglicht Bürgerinnen und Bürgern, ihre Einwendungen und Kritiken zu erläutern. Ziel ist es, ein Verständnis darüber zu erreichen, was jeweils gemeint ist. Die Erläuterungen werden im weiteren Verlauf des Genehmigungsverfahrens in die Prüfungen mit einbezogen.

Neben Sicherungsfragen wurden folgende, weitere Aspekte diskutiert:

  1. Allgemeine Fragen zum Verfahren und zum Erörterungstermin, zum Beispiel, welche und wie viele Unterlagen für das Erörterungsverfahren veröffentlicht werden sollten
  2. Fragen zu Inhalten und zum Verfahren der Umweltverträglichkeitsprüfung
  3. Fragen zu Grundrechten, die möglicherweise aus Sicht der Einwenderinnen und Einwender beeinträchtigt sein könnten
  4. Fragen zur Schadensvorsorge nach dem Stand von Wissenschaft und Technik: Hier ging es um Sicherheitsaspekte wie dem Strahlenschutz oder Auswirkungen möglicher Störfälle.

Stand: 15.06.2017