Digitale Informationsplattform freigeschaltet
Meldung
Stand: 16.05.2017
Mit Inkrafttreten des veränderten Standortauswahlgesetzes hat das Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) am 16. Mai 2017 einen ersten Schritt zur Organisation der Öffentlichkeitsbeteiligung eingeleitet: Ab sofort können Bürgerinnen und Bürger auf der Internetseite des BfE Unterlagen zum Standortauswahlverfahren abrufen.
Das „Gesetz zur Suche und Auswahl eines Standortes für ein für Wärme entwickelnde radioaktive Abfälle“ (StandAG) sieht in Paragraf 6 vor, dass die das Standortauswahlverfahren betreffenden wesentlichen Unterlagen veröffentlicht werden. Dabei handelt es sich um Dokumente des Bundesamtes für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) sowie des Vorhabenträgers, der Bundesgesellschaft für mbH (BGE). Als Verfahrensführer hat das BfE dazu die „Informationsplattform nach § 6 StandAG“ eingerichtet.
Die Informationsplattform wird anfangs in einer Basis-Version bereitgestellt. Sie soll im weiteren Verlauf des Standortauswahlverfahrens nach und nach weiter bestückt und erweitert werden.
Für Fragen der Bürgerinnen und Bürger rund um die Suche nach einem für hochradioaktive Abfälle wird das BfE künftig auch mit einer mobilen Ausstellung zur Verfügung stehen.
Stand: 16.05.2017