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Transportbehälter

In den gefahrgutrechtlichen Beförderungsvorschriften ist der Begriff „Transportbehälter“ nicht definiert. Er wird umgangssprachlich für die Verpackung bzw. das Versandstück verwendet. Daher wird im Zusammenhang mit der Bauart-Zulassung von Versandstücken zur Beförderung von radioaktiven Stoffen auch von der „Zulassung von Transportbehältern“ gesprochen. Strenggenommen handelt es sich aber um die Zulassung der Bauart von Versandstücken und nicht um die Zulassung einzelner Verpackungen bzw. Versandstücke. Allerdings hat sich dieser Begriff im Rahmen des Zulassungsverfahrens aus Gründen der Vereinfachung etabliert.