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Nachbetriebsphase

Die Nachbetriebsphase einer kerntechnischen Anlage (z.B. Kernkraftwerk, Forschungsreaktor, Wiederaufarbeitungsanlage) umfasst den Zeitraum zwischen der endgültigen Beendigung des Leistungs- bzw. des Produktionsbetriebes der Anlage und der Ausnutzung einer vollziehbaren Genehmigung zur Stilllegung, zum sicheren Einschluss oder zum Abbau nach § 7 Absatz 3 AtG durch den Inhaber der kerntechnischen Anlage.