Springe direkt zu:
BASE
Bundesamt
Leitung des BASE
Umweltmanagement
Aufgaben
Aufsicht
Standpunkte des BASE
Nukleare Sicherheit
Atomausstieg
Abgeschaltete AKW
Rückbau
Kerntechnik
Sicherheit
Vorsorge- und Notfallmaßnahmen
Internationales
Störfallmeldestelle
Meldepflichtige Ereignisse
Berichte
Unfälle
Zwischenlager
Atommüll
Aufbewahrung
Standorte
Transporte
Transportbehälter
Informationen für Antragsteller
Endlager
Endlagersuche
Bestehende Endlager
Endlager im Ausland
Wissenserhalt
Forschung
Themenfelder
Veranstaltungen
Service
Aktuelles
Info-Angebote
Gesetze und Regelungen
Handbuch Reaktorsicherheit und Strahlenschutz
Häufig gesucht:
Übersicht: Service
radioaktive Stoffe im Sinne des § 2 Abs. 1 und 2 des Atomgesetzes, die nach § 9a Abs. 1 Nr. 2 des Atomgesetzes geordnet beseitigt werden müssen.