Kann ein Unfall wie in Tschernobyl auch in deutschen Kernkraftwerken passieren?
Die
Reaktor-Sicherheitskommission (RSK) stellte im November 1986 zur Übertragbarkeit des Unfalls auf deutsche Anlagen fest, "dass eine prompt kritische Leistungsexkursion, wie sie sich in Tschernobyl ereignet hatte, aufgrund der inhärenten physikalischen Eigenschaften und der technischen Ausrüstung in einem Leichtwasserreaktor deutscher Bauart ausgeschlossen sei und dass das Sicherheitskonzept von Kernkraftwerken in der Bundesrepublik Deutschland durch den Unfall in Tschernobyl nicht in Frage gestellt sei.
"
Der Unfall in Tschernobyl beruht auf den reaktorphysikalischen Eigenschaften eines wassergekühlten und mit Graphit moderierten Reaktors. Für Leichtwasserreaktoren, wie sie u.a. auch in Deutschland bis 15. April 2023 betrieben wurden, ist ein solcher Ablauf nicht möglich. Allerdings sind bei unterstelltem Ausfall aller Sicherheitseinrichtungen andere Unfallabläufe denkbar, die zu einer Kernschmelze führen könnten.
Stand: 01.06.2021