Sichere Zwischenlagerung
Das Konzept der Zwischenlagerung in Deutschland folgt einer nationalen Strategie zur sicheren und verantwortungsvollen Entsorgung radioaktiver Abfälle, dem nationalen Entsorgungsprogramm. Die Verantwortung für die Zwischenlagerung liegt in der Hand staatlicher Akteure, die dabei unterschiedliche Aufgaben wahrnehmen. Im Bereich Zwischenlagerung ist das BASE zuständig für die Genehmigung zur Aufbewahrung und dem Transport von Kernbrennstoffen. In den deutschen Zwischenlagern werden überwiegend bestrahlte Kernbrennstoffe aus Atomkraftwerken und Forschungsreaktoren wie auch hochradioaktive Abfälle aus der Wiederaufarbeitung aufbewahrt. Zum Schutz von Mensch und Umwelt sind die hochradioaktiven Abfälle von massiven Transport- und Lagerbehältern umschlossen. Das BASE ist auch verantwortlich für die Zulassung dieser Behälter.
Zwischenlagerung & Transport
Publikationen zur Zwischenlagerung
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Zwischenlager für hochradioaktive Abfälle - Sicherheit bis zur Endlagerung Label: Broschüre
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Rücknahme von radioaktiven Abfällen aus der Wiederaufarbeitung Label: Broschüre
Fragen & Antworten zur Zwischenlagerung
Was ist ein Zwischenlager?
Ein Zwischenlager ist eine Anlage zur zeitlich begrenzten Lagerung von radioaktiven Abfällen.
Welche Arten von Abfällen werden in einem Zwischenlager gelagert?
In einem Zwischenlager werden hochradioaktive Abfälle bzw. schwach- und mit vernachlässigbarer Wärmeleistung gelagert.
Was versteht man unter schwach- und mittelradioaktiven Abfällen?
Schwach- und enthalten vorwiegend kurzlebige mit kleinerer .
Mittelradioaktive Abfälle erfordern zusätzliche Abschirmungen. Sie stammen vom Betrieb und späterem Abbruch der Kernkraftwerke sowie aus Medizin, Industrie und Forschung.
Was versteht man unter hochradioaktiven Abfällen?
Hochradioaktive Abfälle sind insbesondere die beim Betrieb eines Kernkraftwerks oder Forschungsreaktors anfallenden abgebrannten Brennelemente sowie die im Rahmen der anfallenden verglasten (HAW-Glaskokillen). Aufgrund der hohen und Wärmeleistung müssen diese Abfälle in speziellen Behältern (zum Beispiel CASTOR-Behältern) gelagert werden.
Wie sehen hochradioaktive Abfälle aus?
Hochradioaktive Abfälle bestehen überwiegend aus verbrauchten , die in Atomkraftwerken eingesetzt wurden. Ein Brennelement eines Siede- oder Druckwasserreaktors ist aus mehreren Brennstäben zusammengesetzt. Ein ist ein metallisches Rohr mit ungefähr ein bis anderthalb Zentimeter Durchmesser und bis zu fünf Metern Länge. Darin enthalten sind der Kernbrennstoff, der aus Uranoxid bzw. bei sog. MOX Brennelementen aus - und Plutoniumoxid besteht und einen grauen Farbton hat. Dieser Stoff ist in zylindrische Pellets gesintert.
Zum zweiten gibt es kugelförmige Brennelemente aus Kugelhaufenreaktoren. Diese Brennelementkugeln haben einen Durchmesser von sechs Zentimetern, bestehen aus Graphit und sind schwarz. In dem Graphit eingebettet ist der Kernbrennstoff in Form von beschichteten Partikeln aus - und/oder Thoriumoxid.
Zum dritten gibt es , die bei der Wiederaufarbeitung von Brennelementen angefallen sind. Bei der werden Teile der bestrahlten zu neuem Kernbrennstoff verarbeitet. Die hochradioaktiven Rückstände werden anschließend in Glas gebunden, in sogenannten Glaskokillen. Diese runden Kokillen mit ca. 140 Zentimeter Länge und 43 Zentimeter Durchmesser bestehen aus Edelstahl und werden mit den in Glas gebundenen Rückständen befüllt.
Auf welche Weise erfolgt die Zwischenlagerung hochradioaktiver Abfälle?
Nach der Nasslagerung im des Kernkraftwerks werden die abgebrannten Brennelemente trocken zwischengelagert. Hierfür werden die abgebrannten Brennelemente in Transport- und Lagerbehälter verpackt und unter kontrollierten Bedingungen längerfristig in einem Zwischenlager sicher aufbewahrt. Die wird überwiegend durch die Behälter, aber auch durch das Lagergebäude aus Stahlbeton abgeschirmt. Die Wärmeabfuhr erfolgt durch Naturzuglüftung.
Für welche Zeitdauer sollen die Zwischenlager in Betrieb sein?
Die atomrechtlichen Genehmigungen für die Aufbewahrung von Kernbrennstoffen in Zwischenlagern sind Anfang der 2000er Jahre bewusst auf 40 Jahre begrenzt worden. Die Befristung basierte auf dem damals verfolgten Fahrplan eines Konzeptes für eine ergebnisoffene Endlagersuche, nach dem bis zum Jahr 2030 ein betriebsbereites Endlager errichtet werden sollte. Mit der Befristung machte der Bund deutlich, dass Zwischenlager zwar für einen begrenzten Zeitraum den notwendigen Schutz für Mensch und Umwelt bieten, dass aus ihnen aber keine Endlager werden sollen.
2017 wurde die Endlagersuche neu gestartet und hatte das Ziel, bis 2031 einen Endlagerstandort zu finden. Schon damals war absehbar, dass die Zwischenlager-Genehmigungen vor der Inbetriebnahme eines Endlagers auslaufen würden. Inzwischen hat sich der Zeitplan der Endlagersuche erheblich weiter in die Zukunft verschoben. Aus der notwendigen längeren Zwischenlagerung ergeben sich eine Reihe von Fragestellungen, die rechtzeitig vor Ablauf der Genehmigungen geklärt werden müssen. Weitere Informationen zur Verlängerten Zwischenlagerung.
Wer genehmigt Zwischenlager für radioaktive Abfälle?
Um ein Zwischenlager für abgebrannte Brennelemente zu errichten und zu betreiben, sind zwei Genehmigungen erforderlich:
- Eine atomrechtliche Genehmigung nach § 6 des Atomgesetzes für die Aufbewahrung von Kernbrennstoffen, zu denen auch abgebrannte Brennelemente und verglaste zählen. Die zuständige Genehmigungsbehörde ist das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung.
- Eine Baugenehmigung, die nach der jeweiligen Landesbauordnung für die Errichtung des Zwischenlagergebäudes von der zuständigen Baubehörde des Bundeslandes erteilt wird.
Werden schwach- und zusammen mit abgebrannten Brennelementen in einer Lagerhalle gelagert, kann das BASE die Genehmigung nach § 6 des Atomgesetzes auch auf die schwach- und mittelradioaktiven Abfälle erstrecken.
Nicht zuständig ist das BASE dagegen für die ausschließliche von schwach- und mittelradioaktiven Abfällen in separaten Lagerhallen. Die dafür erforderlichen Genehmigungen werden auf der Grundlage des § 7 Strahlenschutzverordnung von den jeweils zuständigen Landesbehörden erteilt, in deren Bundesland sich das Zwischenlager befindet.
Warum sind dezentrale Zwischenlager erforderlich?
Nach der Novellierung des Atomgesetzes (AtG) im April 2002 hatten die der Kernkraftwerke dafür zu sorgen, dass auf dem Gelände des Kraftwerkes oder in dessen Nähe ein Zwischenlager errichtet wurde. Die anfallenden abgebrannten Brennelemente können auf diese Weise ohne innerdeutsche Transporte in dezentralen Zwischenlagern aufbewahrt werden. Dort klingt die und die damit verbundene Wärmeentwicklung ab, bis ein Endlager zur Verfügung steht.
Welche gesundheitlichen Gefahren bestehen für Erwachsene und Kinder in der Umgebung von Zwischenlagern?
Die hochradioaktiven Abfälle werden in Transport- und Lagerbehältern aufbewahrt. Die aus dem radioaktiven Zerfall resultierende wird durch die Behälter so abgeschirmt, dass die entsprechenden Grenzwerte eingehalten werden.
Bei der Aufbewahrung in Zwischenlagern wird durch das Gebäude aus Stahlbeton die weiter reduziert, so dass auch bei ganzjährigem Aufenthalt am Zaun der Anlage der zulässige von 1 pro Jahr gemäß § 46 Strahlenschutzverordnung deutlich unterschritten wird und die Gesundheit nicht gefährdet ist.
Auch die in den Genehmigungsverfahren zu betrachtenden Störfälle und sonstigen Störmaßnahmen und Einwirkungen Dritter (SEWD) führen zu keinen Freisetzungen, die eine unmittelbare Gefährdung der Gesundheit begründen könnten.
Die trägt der höheren Empfindlichkeit von Kindern Rechnung und sieht für diese einen besonderen Schutz vor. Die erhöhte Empfindlichkeit von Kindern wird in den Genehmigungsverfahren berücksichtigt. Aus diesen Gründen ist eine Gefährdung auch von Kindern in der Umgebung der Zwischenlager nicht zu befürchten.