Transporte
Radioaktive Stoffe müssen aus ganz unterschiedlichen Gründen transportiert werden, zum Beispiel für medizinische Anwendungen, bei der industriellen Nutzung der Kernenergie sowie der Entsorgung der dabei entstehenden Abfälle oder beim Rückbau von Kernkraftwerken.
Die Sicherheit und der Schutz von Mensch und Umwelt spielen beim Transport von radioaktiven Stoffen eine wesentliche Rolle. Für viele dieser Transporte ist daher eine Genehmigung erforderlich. Das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) ist zuständig für die Genehmigung von Kernbrennstoff- und Großquellentransporten. Auch im Rahmen des Kernkraftwerkrückbaus muss unter anderem der Transport von kontaminierten Großkomponenten genehmigt werden. Hier ist ebenfalls das BASE zuständig. Eine Genehmigung wird nur erteilt, wenn der Transporteur unter anderem nachweisen kann, dass er die gesetzlichen Anforderungen einhält und die notwendigen Kenntnisse besitzt, um den Kernbrennstoff, die Großquelle oder die Großkomponente sicher von einem Ort zum anderen zu transportieren. Hat das BASE die Transportgenehmigung erteilt, ist der Transporteur für die Sicherheit und die Durchführung des Transports verantwortlich.
Die zuständigen Aufsichtsbehörden wachen darüber, dass die gesetzlichen Anforderungen für die Sicherheit von Mensch und Umwelt eingehalten werden. Für die am häufigsten durchgeführten Transporte über die Straße sind dies die von den Bundesländern benannten Landesbehörden, bei Schienentransporten das Eisenbahn-Bundesamt.
Wenn der erste Transport nach einer erteilten Genehmigung durchgeführt wurde, stellt das BASE Informationen darüber in einer Liste der aktuellen Transportgenehmigungen zur Verfügung.