Transport radioaktiver Stoffe
Beim Transport von radioaktiven Stoffen steht der Schutz von Mensch und Umwelt an erster Stelle. Um diesen Schutz zu gewährleisten, unterliegt der Transport radioaktiver Stoffe strengen nationalen und internationalen Vorschriften. Dabei spielt das sogenannte Konzept des „sicheren Versandstücks“ eine wesentliche Rolle.
Konzept des „sicheren Versandstücks“
Radioaktive Stoffe werden in den unterschiedlichsten Bereichen (z.B. in der Medizin oder Forschung) in Deutschland und weltweit eingesetzt. Oder sie fallen als Abfall an und müssen entsorgt werden (z.B. beim von Kernkraftwerken). Dafür sind sehr häufig Transporte erforderlich, damit die auf unterschiedlichen Wegen (z.B. per Lkw oder per Flugzeug) an ihren Bestimmungort gelangen. Um die Sicherheit und den Schutz der Menschen und der Umwelt jederzeit, auch bei der Handhabung (z.B. beim Umladen vom Lkw auf ein Schiff) oder sogar bei Unfällen zu gewährleisten, wurde in den weltweit verbindlichen Vorschriften das Konzept des „sicheren “ etabliert.
Der Grundgedanke ist dabei, dass die Sicherheit durch das selbst gewährleistet wird, das weitgehend verkehrsträgerunabhängig mit geringen operativen und administrativen Maßnahmen transportiert werden kann.
Das bedeutet, der radioaktive Inhalt und die bilden das sogenannte . Die muss dabei bestimmte Sicherheitsanforderungen erfüllen, abhängig von der Art und Menge (Gefährdungspotential) des radioaktiven Stoffes, der transportiert werden soll.
Abgestufte Kategorien und Anforderungen
Die Versandstücke werden entsprechend ihrer Anforderungen abgestuft in verschiedene Versandstückkategorien eingeordnet. Die Kategorie mit den geringsten Anforderungen an die bilden „Freigestellte Versandstücke“, da ihr Inhalt sehr begrenzt ist. Die Kategorie mit den höchsten Anforderungen umfasst die Versandstücktypen B und C. -Behälter gehören beispielsweise zu den Typ-B-Versandstücken, den sogenannten „unfallsicheren Verpackungen“. Diese Behälter müssen den Auswirkungen selbst schwerster Unfälle standhalten können und dabei ihre Sicherheitsfunktion hinsichtlich
- der Begrenzung der äußeren ( der radioaktiven ),
- des Einschlusses des radioaktiven Inhaltes (Dichtheit),
- der Ableitung der vom Inhalt ausgehenden Wärme und
- des Ausschlusses des Entstehens einer nuklearen Kettenreaktion (Kritikalitätssicherheit)
beibehalten. Solche Typ-B-Versandstücke unterliegen der Zulassungspflicht durch das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE). Die Erfüllung der gesetzlich geforderten Typ-B-Eigenschaften der Behälter muss vor ihrer amtlichen Zulassung nachgewiesen werden, wobei verschiedene Methoden, wie Originaltests, Modelltests und theoretische Nachweise zur Anwendung kommen.
Die technische Sicherheit bei der Beförderung radioaktiver Stoffe wird somit in erster Linie durch die Eigenschaften des gewährleistet.
Stand: 01.12.2024