Zulassungsverfahren für Transportbehälter
Das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) ist die zuständige Behörde für die Erteilung von Bauartzulassungen für Transportbehälter. Warum benötigen Transportbehälter eine Zulassung und wie läuft so ein Verfahren ab?
Beruhend auf dem Konzept des „sicheren Versandstücks“ leistet die Verpackung bzw. ein Transportbehälter zusammen mit dem zu transportierenden Inhalt als Versandstück einen wesentlichen Beitrag zum sicheren Transport radioaktiver Stoffe.
Sicherheitstechnische Anforderungen
Dabei bestehen für die Versandstücke unterschiedliche technische Anforderungen an Material und Konstruktion, je nachdem, ob es sich zum Beispiel um einen sehr begrenzten Inhalt oder um radioaktive Stoffe mit hoher Aktivität handelt. Darüber hinaus werden an Versandstücke mit spaltbaren radioaktiven Stoffen zusätzliche Anforderungen gestellt, um die Kritikalitätssicherheit (das heißt den Ausschluss der Entstehung einer nuklearen Kettenreaktion) während des Transports zu gewährleisten.
Versandstückkategorie
Aufgrund der unterschiedlichen Anforderungen an Versandstücke werden diese in Kategorien eingeteilt. Die Einteilung erfolgt abgestuft nach dem Gefährdungspotential des zu transportierenden Inhalts.
Zulassungspflicht
Der Entwickler bzw. Hersteller von Transportbehältern für radioaktive Stoffe ist dafür verantwortlich, dass die sicherheitstechnischen Anforderungen erfüllt und damit die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden.
Sollen Behälter für radioaktive Stoffe mit einem erhöhten Gefährdungspotential verwendet werden, zum Beispiel Transport- und Lagerbehälter für abgebrannte Brennelemente, gelten auch höhere sicherheitstechnische Anforderungen an die Widerstandsfähigkeit der Behälter. In diesen Fällen ist zudem eine behördliche Prüfung und Zulassung vorgeschrieben. Die Zulassung wird für die eines Versandstücks (und nicht für einzelne Behälter) vom BASE erteilt. Versandstücke vom Typ B und C sowie Versandstücke, die spaltbare radioaktive Stoffe enthalten, unterliegen der Zulassungspflicht.
Verfahrensablauf
Sollen zulassungspflichtige Behälter für den Transport von radioaktiven Stoffen verwendet werden, muss der Entwickler bzw. Hersteller einen Antrag auf zulassung beim BASE stellen. Zu dem Antrag gehört ein Nachweis über die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften in Form eines sogenannten „Sicherheitsberichts“. Das BASE führt unter Beteiligung der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) eine umfassende sicherheitstechnische Begutachtung durch. Nach der Zusammenfassung der Ergebnisse der Begutachtung führt das BASE eine abschließende Bewertung durch. Fällt diese positiv aus, erteilt das BASE eine zulassung für diese Behälter.
Beteiligte am Zulassungsverfahren
Antragsteller
Der Antragsteller muss mit dem Antrag auch den Nachweis über die Einhaltung der zutreffenden Anforderungen für die beantragte Bauartzulassung in Form eines Sicherheitsberichtes einreichen.
BAM
Die BAM prüft insbesondere die mechanische und thermische Auslegung des Behälters, seine Dichtheit und die Maßnahmen der Qualitätssicherung.
BASE
Das BASE prüft vor allem Fragen der Kritikalitätssicherheit, der Begrenzung der äußeren Dosisleistung und des zulässigen radioaktiven Inhalts des Behälters. Wird der Sicherheitsnachweis durch BAM und BASE bestätigt, erteilt das BASE die Zulassung.
Die Zulassung wird in der Regel für einen Zeitraum von drei Jahren erteilt. Eine davon abweichende Gültigkeitsdauer wird geprüft, wenn dies vom Antragsteller beantragt und begründet wird.
Die Gültigkeit der Zulassung wird auf Antrag verlängert, wenn weder eingetretene Rechtsänderungen noch sicherheitstechnische Gründe gegen eine Verlängerung sprechen.
Keine Zulassungspflicht
Versandstücke, an die aufgrund des begrenzten Inhalts geringere Anforderungen gestellt werden, benötigen keine Zulassung. Ein Beispiel für solche Versandstücke sind Behälter vom Typ IP für radioaktive Abfälle mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung. Allerdings muss auch für diese Bauarten ein dokumentierter Nachweis vorliegen, der die Einhaltung aller anzuwendenden sicherheitstechnischen Anforderungen des Gefahrgutrechts belegt.
Anerkennung von ausländischen Transportbehältern
Um zulassungspflichtige Versandstücke mit einer ausländischen zulassung in Deutschland befördern zu können, ist unter Umständen eine Anerkennung durch die national zuständige Behörde erforderlich. Das BASE ist zuständig für die Erteilung von Anerkennungen für ausländische Behälterzulassungen.
Behältertransporte
Vor einem konkreten Transport von radioaktiven Stoffen, auch in zugelassenen Behältern, ist im allgemeinen zusätzlich eine Genehmigung nach Atom- oder Strahlenschutzrecht erforderlich.
Gültige Zulassungen und Anerkennungen
- Die Tabelle der gültigen Zulassungen enthält die vom BASE erteilten zulassungen für Transportbehälter.
- Die Tabelle der gültigen Anerkennungen enthält die vom BASE erteilten Anerkennungen der zulassungen ausländischer Transportbehälter
Gültige Anerkennungen (PDF, 126KB, barrierefrei⁄barrierearm)
Stand: 24.11.2023