Verfahren der Bauartzulassung
Zulassungspflichtige Transportbehälter benötigen eine Bauartzulassung. Das Verfahren dafür ist in der Richtlinie R 003 erläutert. Wie läuft so ein Verfahren ab und was ist dabei zu beachten?
Die Richtlinie für das Verfahren der Bauart-Zulassung von Versandstücken zur Beförderung radioaktiver Stoffe, von radioaktiven Stoffen in besonderer Form, von gering dispergierbaren radioaktiven Stoffen und von freigestellten spaltbaren Stoffen - R 003 (kurz: Richtlinie R 003) erläutert für welche Bauarten eine Zulassung erforderlich ist und legt den Ablauf von der Antragstellung bis zur Erteilung der Zulassung fest.
Die aktuelle Richtlinie ist im Verkehrsblatt des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) vom 17. September 2019 (VkBl. Heft 18, S. 618, 2019) veröffentlicht und kann dort kostenpflichtig bezogen oder von der BMDV-Website kostenfrei heruntergeladen werden.
Verfahrensablauf
Die Bauartzulassung von Versandstücken zum Transport radioaktiver Stoffe muss schriftlich beantragt werden. Der Antragsteller bzw. Zulassungsinhaber reicht den Antrag zusammen mit den Antragsunterlagen bei der zuständigen Behörde ein.
Das in der aktuellen Ausgabe der Richtlinie genannte Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) ist die zuständige Behörde für die Bauartzulassung von Versandstücken. Es wurde zum 01.01.2020 in das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) umbenannt. Daher ist der Antrag abweichend vom in der Richtlinie erläuterten Verfahren beim BASE zu stellen. Es ist auch möglich, den Antrag in jeweils einfacher Ausfertigung an das BASE und die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) parallel zu übersenden.
Nach dem Antragseingang führen die BAM und das BASE eine umfassende sicherheitstechnische Begutachtung durch und bewerten die eingereichten Unterlagen hinsichtlich der Einhaltung der anwendbaren Vorschriften. Die BAM prüft insbesondere die mechanische und thermische Auslegung des Behälters, seine Dichtheit und die Maßnahmen der Qualitätssicherung. Das BASE prüft vor allem Fragen der Kritikalitätssicherheit, der Begrenzung der äußeren und des zulässigen Inhalts des Behälters.
Wenn alle Prüfungen mit positivem Ergebnis abgeschlossen worden sind und das Prüfungszeugnis der BAM vorliegt, erfolgt die Zusammenfassung der Ergebnisse sowie eine Abschlussbewertung und der Entwurf des Zulassungszeugnisses. Erst danach wird der Zulassungsschein vom BASE ausgestellt.
Hinweise zum Verfahren
- Die Reihenfolge der Antragsbearbeitung richtet sich grundsätzlich nach dem Datum des Eingangs der vollständigen Antragsunterlagen.
- Das BASE und die BAM bestätigen den Antragseingang.
- Der mit dem Antrag einzureichende Nachweis über die Einhaltung der sicherheitstechnischen Anforderungen an die beantragte Bauart ist in Form eines Sicherheitsberichtes vorzulegen.
- Informationen zu den Antragsunterlagen sind in der Richtlinie R 003 enthalten. Weitere Hinweise zu Aufbau und Inhalt eines Sicherheitsberichtes sind im Leitfaden zum Format und Inhalt eines Sicherheitsberichts für den Transport von radioaktiven Stoffen erläutert.
- Die Zulassung wird in der Regel für einen Zeitraum von drei Jahren erteilt. Eine davon abweichende Gültigkeitsdauer wird geprüft, wenn dies vom Antragsteller beantragt und begründet wird.
- Die Gültigkeit der Zulassung wird auf Antrag verlängert, wenn weder eingetretene Rechtsänderungen noch sicherheitstechnische Gründe gegen eine Verlängerung sprechen.
- Die bei der Prüfung, Begutachtung und Zulassung entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Antragstellers.
Stand: 09.12.2024