Navigation und Service

Leitfaden zum Nachweis der Vorschrifteneinhaltung

Die für den Transport von radioaktiven Stoffen verwendeten Behälter bzw. Verpackungen müssen die Anforderungen der Gefahrgutvorschriften einhalten. Dabei ist der Nachweis für das Versandstück (Verpackung + Inhalt) vor dem Transport zu besorgen. Hilfestellung bei der Erstellung des Nachweises bietet ein Leitfaden der Internationalen Atomenergieorganisation (IAEA).

Leitfaden zum Nachweis der Vorschrifteneinhaltung

Einteilung der Versandstücke

Ausgehend von der potentiellen Gefährdung durch radioaktive Stoffe, werden Versandstücke in zwei Kategorien eingeteilt:

  • Versandstücke, die keine Zulassung durch die zuständige Behörde benötigen (freigestellte Versandstücke, Industrieversandstücke, Typ A-Versandstücke)
  • Versandstücke, die eine Zulassung durch die zuständige Behörde benötigen (Typ (B(U)-Versandstücke, Typ B(M)-Versandstücke, Typ C-Versandstücke, Versandstücke mit nicht freigestellten Mengen an spaltbaren Stoffen, Versandstücke mit 0,1 kg oder mehr an Uranhexafluorid)

 Unabhängig von der Zulassungspflicht müssen für sämtliche Bauarten von Versandstücken Nachweise geführt und dokumentiert werden, die die Einhaltung der Vorschriften belegen. Auch für nicht zulassungspflichtige Versandstücke muss der Verwender daher in der Lage sein, den Nachweis der Übereinstimmung der Bauart mit allen anwendbaren Vorschriften vorzulegen.

Leitfaden der IAEA

Die Sicherheit der Versandstücke wird durch die international abgestimmten Regelungen zum sicheren Transport von radioaktiven Stoffen gewährleistet, auf denen die anwendbaren Gefahrgutvorschriften basieren. Für Versandstücke, die eine Zulassung durch die zuständige Behörde benötigen, wird die Einhaltung der Vorschriften durch einen Sicherheitsbericht nachgewiesen. Aber auch für nicht zulassungspflichtige Versandstücke ist die Erstellung eines Sicherheitsberichts ein geeigneter Weg, um die Einhaltung der anwendbaren Vorschriften nachzuweisen.

Mit der Publikation des Leitfadens zum Format und Inhalt eines Sicherheitsberichts für den Transport von radioaktiven Stoffen (SSG-66) - englisch: Format and Content of the Package Design Safety Report for the Transport of Radioactive Material - hat die IAEA eine Anleitung für die Erstellung eines Sicherheitsberichts herausgegeben. Diese kann kostenlos über die IAEA bezogen werden. Sie allerdings nur in englischer Sprache verfügbar.

Der Sicherheitsbericht

Gliederung eines Sicherheitsberichts
Gliederung eines Sicherheitsberichts (in englisch)

Der Leitfaden empfiehlt eine zweigeteilte Struktur des Sicherheitsberichts. Im Teil 1 sind die Informationen enthalten, die für die Einhaltung der Vorschriften benötigt werden. Hierzu gehören u. a. die genaue Beschreibung der Verpackung und des Inhalts, Gebrauchs- und Wartungsanweisungen oder eine Abbildung, die den  Aufbau des Versandstücks zeigen muss.

Der Teil 2 besteht aus technischen Analysen (z. B. strukturelle oder thermische Analysen), die als Basis für die entsprechenden Informationen im Teil 1 dienen.

Neben dem generellen Aufbau des Sicherheitsberichts sind in den Anhängen des IAEO-Leitfadens Hinweise enthalten, welche Informationen im jeweiligen Teil enthalten sein sollen. Diese Anhänge sind in die einzelnen Versandstücktypen aufgeteilt. Sie bieten schnell und übersichtlich Hilfe beim Erstellen des Sicherheitsberichts. Der Leitfaden enthält auch entsprechende Anhänge mit den notwendigen zusätzlichen Informationen für Versandstücke mit spaltbaren Stoffen oder mit Uranhexafluorid (mit einer Menge von 0,1 kg oder mehr).

Stand: 09.12.2024