Gültigkeitsdauern von Zulassungen für Transportbehälter
In Deutschland werden Bauartzulassungen von Transportbehältern für radioaktive Stoffe grundsätzlich mit einer Gültigkeitsdauer von drei Jahren erteilt. Es ist jedoch möglich, davon abweichende Gültigkeitszeiträume zu genehmigen.
Die in Deutschland geltenden gefahrgutrechtlichen Vorschriften für die Bauartzulassung von Versandstücken zum Transport radioaktiver Stoffe beruhen auf den Empfehlungen für den sicheren Transport radioaktiver Stoffe (SSR-6) der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO). Dort finden sich keine Beschränkungen bezüglich der Gültigkeitsdauer einer durch die zuständige Behörde erteilten Zulassung.
Gemäß der Richtlinie R 003 für das Verfahren der zulassungen von Versandstücken zur Beförderung radioaktiver Stoffe ist grundsätzlich eine Gültigkeitsdauer von drei Jahren vorgesehen. Um davon abweichende Gültigkeitszeiträume genehmigen zu können, müssen dies Antragsteller beantragen und begründen.
Hinweise darüber, welche Voraussetzungen und Bedingungen erfüllt sein müssen, sowie welche Unterlagen und Nachweise bei den zuständigen Behörden zur Prüfung einzureichen sind, um eine längere als eine dreijährige Gültigkeitsdauer zu erlangen, werden in dem Dokument „Bauart-Zulassungen von Versandstücken zur Beförderung radioaktiver Stoffe - Gültigkeitsdauern, Voraussetzungen und Bedingungen“ gegeben.
Stand: 13.03.2024