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Rückführung radioaktiver Abfälle aus der Wiederaufarbeitung

Auch wenn keine Transporte aus Deutschland zur Wiederaufarbeitung nach Frankreich und Großbritannien mehr stattfinden, lagern noch radioaktive Abfälle bei den entsprechenden Anlagen. Die Betreiber der Kernkraftwerke müssen diese radioaktiven Abfälle zurücknehmen.

Rückführung radioaktiver Abfälle aus der Wiederaufarbeitung
  • Seit dem Jahr 2005 finden keine Transporte deutscher zur mehr statt. Bis dahin wurden etwa 6.670 Tonnen Schwermetall von den Betreibern der zu Wiederaufarbeitungsanlagen gebracht.
  • In Frankreich und Großbritannien lagern noch Wiederaufarbeitungsabfälle bei den entsprechenden Anlagen. Gemäß ihren vertraglichen Verpflichtungen müssen die Abfallbesitzer, die der Atomkraftwerke, die radioaktiven Abfälle zurücknehmen.
  • 14 Behälter mit hochradioaktiven Abfällen aus Großbritannien sollen noch zurückgenommen und auf die Standortzwischenlager Brokdorf und Isar verteilt werden. Die Aufbewahrung hat das BASE der BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH genehmigt. Die erforderlichen wurden noch nicht erteilt.
  • Im Juni 2023 hat die BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung beim BASE einen Antrag auf Aufbewahrung von bis zu 25 ausgedienten, unbeladenen, innen kontaminierten Transportbehälter aus Frankreich im Transportbehälterlager in Ahaus gestellt.
  • Zuletzt waren im November 2024 vier Behälter aus der Wiederaufarbeitungsanlage La Hague in Frankreich nach Philippsburg gebracht worden.

Rückführung von Abfällen aus Wiederaufarbeitungsanlagen

Ein Castor-Behälter wird auf einem LKW in die Halle eines Zwischenlagers transportiert.
Probe-Handhabung eines leeren Transportbehälters zur Rückführung © BGZ/C. Mick

Seit der Gesetzesänderung 2005 finden zwar keine Transporte aus Deutschland in die mehr statt, es lagern aber noch Wiederaufarbeitungsabfälle bei den entsprechenden Anlagen im Ausland. Gemäß ihren vertraglichen Verpflichtungen müssen die Abfallbesitzer, die deutscher , diese zurücknehmen. Das erfolgt auch in Übereinstimmung mit dem Grundsatz, dass jedes Land seine radioaktiven Abfälle selber entsorgt.

Anders als bestrahlte werden die bei der entstehenden flüssigen und hochradioaktiven Abfälle verglast und in sogenannte Kokillen gegossen. Die so entstandenen Abfallprodukte werden wiederum in entsprechende Transport- und Lagerbehälter eingesetzt. Die bei der anfallenden festen mittelradioaktiven Abfälle, bestehend aus den Hülsen und Strukturteilen der , werden hochdruck-kompaktiert und in entsprechende Behälter verpackt.

Im Jahr 2015 verständigten sich Bundesregierung, Länder und Abfallbesitzer, die in Glaskokillen gegossenen radioaktiven Abfälle in Standort-Zwischenlagern in Hessen, Schleswig-Holstein, Bayern und Baden-Württemberg bis zur zwischenzulagern.

Nach den ursprünglichen Planungen für die Rückführung von Abfällen aus der in Frankreich, waren für das Zwischenlager Philippsburg fünf Behälter mit verglasten mittelradioaktiven Abfällen vorgesehen. Zudem waren die Energieversorgungsunternehmen verpflichtet, 152 Behälter mit hochdruck-kompaktierten mittelradioaktiven Abfällen zurückzunehmen.

Innerhalb der nächsten Jahre kommen die letzten verglasten radioaktiven Abfälle aus der Wiederaufarbeitung zurück nach Deutschland. Dafür verwenden die Abfallbesitzer den Castor HAW 28M. Dieses Video stellt die Besonderheiten dieses Behälters vor.

Neue Verträge für die Rückführung aus Frankreich

Innenansicht des Standort-Zwischenlagers Philippsburg
Innenansicht des Standort-Zwischenlagers Philippsburg © EnBW

2021 haben die Energieversorgungsunternehmen mit der französischen in La Hague und der Bundesrepublik Deutschland neue Verträge geschlossen. Diese sehen vor, statt der insgesamt 157 Behälter mit mittelradioaktiven Abfällen, vier Behälter mit hochradioaktiven Abfällen sowie maximal 30 leere innen kontaminierte rückzuführen. Seit November 2024 werden die vier Behälter mit hochradioaktiven verglasten Abfällen im Zwischenlager Philippsburg aufbewahrt. Die maximal 30 leeren, innen kontaminierten sind für das Transportbehälterlager in Ahaus vorgesehen, sofern sie nicht direkt von einem Verwerter angenommen werden. Die BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung hat im Juni 2023 die Aufbewahrung von bis zu 25 leeren, innen kontaminierten Transportbehältern in diesem Lager beantragt.

Damit nimmt die Bundesrepublik Deutschland die gleiche Menge an aus Frankreich zurück wie ursprünglich vereinbart wurde. Das radioaktive Abfallvolumen verringert sich allerdings erheblich, sodass voraussichtlich nur noch ein Transport aus der französischen erforderlich sein wird.

Die Verpflichtung zur Rückführung von voraussichtlich jeweils 7 Behältern mit verglastem hochradioaktiven Abfall aus Großbritannien in die Brokdorf und Isar bleibt weiterhin bestehen.

Was wurde zur Wiederaufarbeitung ins Ausland gebracht?

Seit dem Jahr 2005 sind Transporte deutscher Brennelemente zur Wiederaufarbeitung ins Ausland untersagt. Bis dahin wurden etwa 6.670 Tonnen Schwermetall ( und andere metallische Anteile des bestrahlten Kernbrennstoffs) von den Betreibern der Atomkraftwerke zu Wiederaufarbeitungsanlagen und anderer Verwertung ins Ausland gebracht.

5.379 Tonnen gingen in die Wiederaufarbeitung von Orano (vormals AREVA NC, ) in Frankreich, 851 Tonnen in die Wiederaufarbeitung von Sellafield Ltd. (vormals BNFL) in Großbritannien. Die restlichen Mengen wurden entweder in der Wiederaufarbeitungsanlage Karlsruhe verarbeitet oder in geringerem Maße in folgende ausländische Institutionen transportiert:

  • zur Wiederaufarbeitung bei Eurochemic in Mol (Belgien)
  • zur Lagerung in das Zentrale Zwischenlager für abgebrannte Brennelemente (CLAB) in Schweden
  • zur Wiederaufarbeitung oder Lagerung in Russland (nur Brennelemente aus den Kernkraftwerken Greifswald und Rheinsberg, die in der ehemaligen UdSSR hergestellt worden waren)
  • zum weiteren Einsatz in das Kernkraftwerk Paks in Ungarn (nur Brennelemente aus dem Kernkraftwerk Greifswald).

Keine Rücktransporte nach Gorleben

November 2010: Behälter mit hochradioaktiven Abfällen aus der Wiederaufarbeitung erreichen den Verladebahnhof Gorleben
Verladebahnhof Gorleben im November 2010 © Getty Images / Miguel Villagran

Mit dem , das der Deutsche Bundestag mit breiter Mehrheit 2013 verabschiedete, änderte der Gesetzgeber auch das Atomgesetz: Gemäß §9a Absatz 2a AtG haben seit dem 01. Januar 2014 die Energieversorger dafür zu sorgen, dass die verbliebenen radioaktiven Abfälle aus der zurückgenommen und künftig in standortnahen Zwischenlagern aufbewahrt werden.

Der Begriff "standortnah" bezieht sich auf die Standorte der Atomkraftwerke. Zuvor hatten die Energieversorgungsunternehmen die Abfälle ausschließlich in das Zwischenlager in Gorleben in Niedersachsen transportiert. Dort stehen heute bereits 108 Behälter mit verglasten hochradioaktiven Rückständen aus der Wiederaufarbeitung.

Da es sich beim Transportbehälterlager Gorleben um ein zentrales und kein standortnahes Zwischenlager handelt, ist die Einlagerung der noch zurückzuführenden Behälter im Transportbehälterlager Gorleben nicht mehr zulässig.

Antworten auf wichtige Fragen zur Rückführung aus der Wiederaufarbeitung

Wie ist der aktuelle Stand der Genehmigungen für Lagerung und Transport der radioaktiven Abfälle aus der Wiederaufarbeitung?

Für die Standorte Brokdorf und Isar sind die Aufbewahrungsgenehmigungen erteilt. Die Transportgenehmigungen für die Rücktransporte in die Zwischenlager Brokdorf und Isar stehen noch aus. Die Einlagerung der Abfälle in Biblis hat im November 2020 stattgefunden, die Rückführung nach Philippsburg im November 2024.

Wie viele Abfälle müssen noch aus der Wiederaufarbeitung zurückgeführt werden?

Nach Angaben der Abfallverursacher, den energieversorgenden Unternehmen, müssen noch maximal 14 Behälter aus Großbritannien mit verglasten hochradioaktiven Abfällen nach Deutschland zurückgeführt werden. Im November 2020 waren bereits sechs Behälter mit verglasten hochradioaktiven Abfällen aus Großbritannien nach Biblis transportiert worden. Im November 2024 wurden vier Behälter mit verglasten hochradioaktiven Abfällen aus Frankreich nach Philippsburg gebracht.

Welche Genehmigungen werden für Transport und Lagerung der Abfälle aus der Wiederaufarbeitung benötigt?

Damit die Behälter in die Zwischenlager gebracht werden können, müssen die Abfallbesitzer, also die Betreiber der Atomkraftwerke, Genehmigungsanträge für Transport und stellen. Für den Transport der Abfälle nach Deutschland sind sogenannte Beförderungsgenehmigungen nach § 4 Atomgesetz erforderlich. Darüber hinaus wird für die Aufbewahrung der Abfälle aus der in den Standort-Zwischenlagern eine Änderungsgenehmigung nach § 6 Atomgesetz benötigt, die vom des jeweiligen Zwischenlagers beantragt werden muss. Genehmigungsvoraussetzung ist, dass der Antragsteller gegenüber dem BASE alle Sicherheitsanforderungen nachweisen kann. Für die Abfälle aus der sind sowohl beim Transport als auch bei der dieselben Sicherheitsanforderungen zu erfüllen wie bei bestrahlten Brennelementen.

Wovon ist die Dauer der Genehmigungsverfahren abhängig?

Voraussetzung für die und die Durchführung der Transporte ist, dass alle atomrechtlichen Sicherheitsanforderungen erfüllt sind. Nur dann kann das BASE eine Genehmigung erteilen. Die Dauer der Genehmigungsverfahren liegt maßgeblich in den Händen der Antragsteller, die die Nachweise und Antragsunterlagen vollständig und in der notwendigen Detailtiefe und Qualität vorlegen müssen.

Sind die Standort-Zwischenlager geeignet für die Aufbewahrung der Abfälle aus der Wiederaufarbeitung?

Grundsätzlich sind die hochradioaktiven Abfälle aus der aus Großbritannien und die bestrahlten aus den Kernkraftwerken in ihrer Aktivität je Behälter vergleichbar. An den vom BMUV genannten möglichen Standort-Zwischenlagern sind grundsätzlich ausreichende Stellplatzkapazitäten für die Aufbewahrung der Abfälle aus der vorhanden. Das bereits genehmigte radioaktive Gesamtinventar wird nicht überschritten.

Werden in den Änderungsgenehmigungsverfahren für die Aufbewahrung der Abfälle aus der Wiederaufarbeitung in den Standort-Zwischenlagern die Auswirkungen eines gezielt herbeigeführten Flugzeugabsturzes geprüft und bewertet?

Das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung prüft und bewertet im Rahmen der Änderungsgenehmigungsverfahren auch den gezielt herbeigeführten Flugzeugabsturz.

Was bedeutet die Aufbewahrung der Abfälle aus der Wiederaufarbeitung in den Standort-Zwischenlagern im Hinblick auf den Schutz gegen terroristisch motivierte Taten?

Im Rahmen der durchzuführenden Änderungsgenehmigungsverfahren nach § 6 prüft das BASE, ob der erforderliche Schutz gegen Störmaßnahmen oder sonstige Einwirkungen Dritter (SEWD) gewährleistet ist. Dazu zählen zum Beispiel kriminelle Handlungen, Terror- und Sabotageakte.

Warum sind die zurücknehmenden Mengen geringer als ursprünglich geplant?

Die gesamte Menge der radioaktiven Abfälle aus den Wiederaufarbeitungsanlagen in Frankreich und Großbritannien, die von den Betreibern der Atomkraftwerke nach Deutschland zurückgenommen werden müssen, sind geringer als ursprünglich geplant. Dafür gibt es mehrere Gründe:

  • Durch die Beendigung der Transporte wurden weniger abgebrannte zu den ausländischen Wiederaufarbeitungsanlagen geliefert. Folglich sind auch weniger Abfälle zurückzunehmen.
  • Aufgrund der zwischen den Betreibern der Atomkraftwerke und Wiederaufarbeitungsanlagen in Großbritannien und Frankreich vertraglich vereinbarten Substitution von schwach- und mittelradioaktiven Abfällen gegen eine äquivalente Zusatzmenge hochradioaktiver Abfälle in Form von Glaskokilllen sind Hülsen und Endstücke als Abfallstrom nicht zurückzunehmen. Auch das führt zu einer Volumenreduktion.
  • Durch die Produktionserfahrungen konnte die Anzahl der Gebinde pro Tonne Schwermetall reduziert werden.

Wie viele Transporte sind für die Abfälle aus der Wiederaufarbeitung notwendig?

Die Anzahl der erforderlichen Transporte ist abhängig von den Planungen des Zwischenlagerbetreibers. Bisher wird davon ausgegangen, dass die radioaktiven Abfälle in zwei nacheinander durchgeführten Transportkampagnen aus Großbritannien nach Deutschland kommen sollen.

Wann werden die Transporte für die Abfälle aus der Wiederaufarbeitung stattfinden?

Der nächste Rückführungstransport wird gegenwärtig im Frühjahr 2025 erwartet. Die Rückführung aller radioaktiven Abfälle aus dem Ausland wird voraussichtlich 2026 abgeschlossen sein.

Ist die Öffentlichkeit über die Rücknahme der Abfälle aus der Wiederaufarbeitung informiert worden?

Im Herbst 2018 hat das BASE (damals noch BfE) sowohl in Biblis als auch in Philippsburg Informationsveranstaltungen für Bürgerinnen und Bürger durchgeführt. Neben dem BfE als Genehmigungsbehörde standen die der Zwischenlager und die zuständige Atomaufsicht der Länder für Fragen und Diskussionen zur Verfügung. Seit 2019 verantwortet die BGZ mbH den Betrieb der Zwischenlager und führt seitdem die Informationsreihe fort.

Stand: 27.11.2024