Rückführung radioaktiver Abfälle aus der Wiederaufarbeitung
Auch wenn keine Transporte aus Deutschland zur Wiederaufarbeitung nach Frankreich und Großbritannien mehr stattfinden, lagern noch radioaktive Abfälle bei den entsprechenden Anlagen. Die Betreiber der Kernkraftwerke müssen diese radioaktiven Abfälle zurücknehmen.
- Seit dem Jahr 2005 finden keine Transporte deutscher zur mehr statt. Bis dahin wurden etwa 6.670 Tonnen Schwermetall von den Betreibern der zu Wiederaufarbeitungsanlagen gebracht.
- In Frankreich und Großbritannien lagern noch Wiederaufarbeitungsabfälle bei den entsprechenden Anlagen. Gemäß ihren vertraglichen Verpflichtungen müssen die Abfallbesitzer, die der Atomkraftwerke, die radioaktiven Abfälle zurücknehmen.
- 14 Behälter mit hochradioaktiven Abfällen aus Großbritannien sollen noch zurückgenommen und auf die Standortzwischenlager Brokdorf und Isar verteilt werden. Die Aufbewahrung hat das BASE der BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH genehmigt. Die erforderlichen wurden noch nicht erteilt.
- Im Juni 2023 hat die BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung beim BASE einen Antrag auf Aufbewahrung von bis zu 25 ausgedienten, unbeladenen, innen kontaminierten Transportbehälter aus Frankreich im Transportbehälterlager in Ahaus gestellt.
- Zuletzt waren im November 2024 vier Behälter aus der Wiederaufarbeitungsanlage La Hague in Frankreich nach Philippsburg gebracht worden.
Rückführung von Abfällen aus Wiederaufarbeitungsanlagen
Seit der Gesetzesänderung 2005 finden zwar keine Transporte aus Deutschland in die mehr statt, es lagern aber noch Wiederaufarbeitungsabfälle bei den entsprechenden Anlagen im Ausland. Gemäß ihren vertraglichen Verpflichtungen müssen die Abfallbesitzer, die deutscher , diese zurücknehmen. Das erfolgt auch in Übereinstimmung mit dem Grundsatz, dass jedes Land seine radioaktiven Abfälle selber entsorgt.
Anders als bestrahlte werden die bei der entstehenden flüssigen und hochradioaktiven Abfälle verglast und in sogenannte Kokillen gegossen. Die so entstandenen Abfallprodukte werden wiederum in entsprechende Transport- und Lagerbehälter eingesetzt. Die bei der anfallenden festen mittelradioaktiven Abfälle, bestehend aus den Hülsen und Strukturteilen der , werden hochdruck-kompaktiert und in entsprechende Behälter verpackt.
Im Jahr 2015 verständigten sich Bundesregierung, Länder und Abfallbesitzer, die in Glaskokillen gegossenen radioaktiven Abfälle in Standort-Zwischenlagern in Hessen, Schleswig-Holstein, Bayern und Baden-Württemberg bis zur zwischenzulagern.
Nach den ursprünglichen Planungen für die Rückführung von Abfällen aus der in Frankreich, waren für das Zwischenlager Philippsburg fünf Behälter mit verglasten mittelradioaktiven Abfällen vorgesehen. Zudem waren die Energieversorgungsunternehmen verpflichtet, 152 Behälter mit hochdruck-kompaktierten mittelradioaktiven Abfällen zurückzunehmen.
Neue Verträge für die Rückführung aus Frankreich
2021 haben die Energieversorgungsunternehmen mit der französischen in La Hague und der Bundesrepublik Deutschland neue Verträge geschlossen. Diese sehen vor, statt der insgesamt 157 Behälter mit mittelradioaktiven Abfällen, vier Behälter mit hochradioaktiven Abfällen sowie maximal 30 leere innen kontaminierte nach Deutschland rückzuführen. Die vier Behälter mit hochradioaktiven verglasten Abfällen sollen im Zwischenlager Philippsburg aufbewahrt werden. Die maximal 30 leeren, innen kontaminierten sind für das Transportbehälterlager in Ahaus vorgesehen. Die BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung hat im Juni 2023 die Aufbewahrung von bis zu 25 leeren, innen kontaminierten Transportbehältern in diesem Lager beantragt.
Damit nimmt die Bundesrepublik Deutschland die gleiche Menge an aus Frankreich zurück wie ursprünglich vereinbart wurde. Das radioaktive Abfallvolumen verringert sich allerdings erheblich, sodass voraussichtlich nur noch ein Transport aus der französischen erforderlich sein wird.
Unabhängig von diesen veränderten Planungen zur Rückführung der radioaktiven Abfälle aus Frankreich, hat die BGZ als Betreiberin des Standort-Zwischenlagers Philippsburg den Antrag zur Aufbewahrung von fünf Behältern mit verglasten mittelradioaktiven Abfällen entsprechend des vorherigen Konzepts aufrecht erhalten. Da die Genehmigungsvoraussetzungen nachgewiesen wurden und es sich um eine sogenannte gebundene Entscheidung handelt, war die Genehmigung durch das BASE zu erteilen. Die Genehmigung wird benötigt, falls die neue Vereinbarung nicht umfassend erfüllt werden kann. In diesem Fall müssten die Rücknahme und die Aufbewahrung der mittelradioaktiven Abfälle in Philippsburg erfolgen.
Die Verpflichtung zur Rückführung von voraussichtlich jeweils 7 Behältern mit verglastem hochradioaktiven Abfall aus Großbritannien in die Brokdorf und Isar bleibt weiterhin bestehen.
Was wurde zur Wiederaufarbeitung ins Ausland gebracht?
Seit dem Jahr 2005 sind Transporte deutscher Brennelemente zur Wiederaufarbeitung ins Ausland untersagt. Bis dahin wurden etwa 6.670 Tonnen Schwermetall ( und andere metallische Anteile des bestrahlten Kernbrennstoffs) von den Betreibern der Atomkraftwerke zu Wiederaufarbeitungsanlagen und anderer Verwertung ins Ausland gebracht.
5.379 Tonnen gingen in die Wiederaufarbeitung von Orano (vormals AREVA NC, ) in Frankreich, 851 Tonnen in die Wiederaufarbeitung von Sellafield Ltd. (vormals BNFL) in Großbritannien. Die restlichen Mengen wurden entweder in der Wiederaufarbeitungsanlage Karlsruhe verarbeitet oder in geringerem Maße in folgende ausländische Institutionen transportiert:
- zur Wiederaufarbeitung bei Eurochemic in Mol (Belgien)
- zur Lagerung in das Zentrale Zwischenlager für abgebrannte Brennelemente (CLAB) in Schweden
- zur Wiederaufarbeitung oder Lagerung in Russland (nur Brennelemente aus den Kernkraftwerken Greifswald und Rheinsberg, die in der ehemaligen UdSSR hergestellt worden waren)
- zum weiteren Einsatz in das Kernkraftwerk Paks in Ungarn (nur Brennelemente aus dem Kernkraftwerk Greifswald).
Keine Rücktransporte nach Gorleben
Mit dem , das der Deutsche Bundestag mit breiter Mehrheit 2013 verabschiedete, änderte der Gesetzgeber auch das Atomgesetz: Gemäß §9a Absatz 2a AtG haben seit dem 01. Januar 2014 die Energieversorger dafür zu sorgen, dass die verbliebenen radioaktiven Abfälle aus der zurückgenommen und künftig in standortnahen Zwischenlagern aufbewahrt werden.
Der Begriff "standortnah" bezieht sich auf die Standorte der Atomkraftwerke. Zuvor hatten die Energieversorgungsunternehmen die Abfälle ausschließlich in das Zwischenlager in Gorleben in Niedersachsen transportiert. Dort stehen heute bereits 108 Behälter mit verglasten hochradioaktiven Rückständen aus der Wiederaufarbeitung.
Da es sich beim Transportbehälterlager Gorleben um ein zentrales und kein standortnahes Zwischenlager handelt, ist die Einlagerung der noch zurückzuführenden Behälter im Transportbehälterlager Gorleben nicht mehr zulässig.
Stand: 27.11.2024