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Zwischenlager Philippsburg

Das Zwischenlager befindet sich auf dem Anlagengelände des Kernkraftwerkes Philippsburg, das sich seit 2020 in Stilllegung befindet.

Zwischenlager Philippsburg

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Standort und Lagerbelegung

Das Zwischenlager Philippsburg befindet sich auf dem Betriebsgelände des Kernkraftwerkes Philippsburg, das seit 2020 stillgelegt wird. Am 19.12.2003 erhielt das Zwischenlager die Aufbewahrungsgenehmigung für Kernbrennstoffe und nahm am 19.03.2007 mit der Einlagerung der ersten Behälter (Typ CASTOR V/19 und V/52) seinen Betrieb auf. Die Laufzeit des Zwischenlagers beträgt max. 40 Jahre.

Seit 01.01.2019 ist die bundeseigene BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung Betreiberin der Zwischenlager in Deutschland. Auf deren Webseite finden Sie weitere Informationen zum Zwischenlager Philippsburg.

Rücknahme von Abfällen aus der Wiederaufarbeitung

Im Rahmen der Vereinbarungen zur Rückführung von Abfällen aus der Wiederaufarbeitung haben Deutschland und Frankreich 2021 vertraglich vereinbart, vier Behälter hochradioaktiver verglaster Abfälle im Zwischenlager Philippsburg aufzubewahren. Während des Betriebs des Atomkraftwerkes Philippsburg waren 165 Behälter mit Brennelementen in die Wiederaufarbeitungsanlage in La Hague transportiert worden. Von den 12 Castor-Behältern mit verglasten Rückständen, die aus der Wiederaufarbeitung resultieren, sind nur vier für die Rückführung in Philippsburg vorgesehen. Da für beide Abfallarten derselbe Transport- und Lagerbehälter CASTOR HAW28M eingesetzt wird, hat die BGZ mbH einen Antrag auf Erweiterung des mit der 9. Änderungsgenehmigung vom Dezember 2021 zugelassenen Inventars beim BASE beantragt. Die Aufbewahrungsgenehmigung wurde im Juli 2023 vom BASE in der 10. Änderungsgenehmigung erteilt. Der Transport der Behälter und die Einlagerung ins Zwischenlager haben im November 2024 stattgefunden.

Erteilte Genehmigungen

Genehmigung zur Aufbewahrung von Kernbrennstoffen im Standort-Zwischenlager in Philippsburg der EnBW Kraftwerke AG vom 19. Dezember 2003 (PDF, 2MB, nicht barrierefrei)

1. Änderungsgenehmigung vom 5. Oktober 2006, Einsatz der Prüfvorschrift PV 170 (PDF, 108KB, nicht barrierefrei)

2. Änderungsgenehmigung vom 21. Dezember 2006, Übertragung der Genehmigungsinhaberschaft auf die EnBW Kernkraft GmbH (PDF, 92KB, nicht barrierefrei)

3. Änderungsgenehmigung vom 13. Juni 2014, Modifikation CASTOR® V/19 (PDF, 292KB, nicht barrierefrei)

4. Änderungsgenehmigung vom 18. Dezember 2014, Aufrüstung der Krananlagen (PDF, 338KB, nicht barrierefrei)

5. Änderungsgenehmigung vom 24. Februar 2016, Modifikation CASTOR® V/52, Inventar (PDF, 471KB, nicht barrierefrei)

6. Änderungsgenehmigung vom 19. März 2020, Aufbewahrung von Köchern mit Sonderbrennstäben in CASTOR V/19 Behältern (PDF, 404KB, nicht barrierefrei)

7. Änderungsgenehmigung vom 1. Oktober 2020, zusätzliche Beladevarianten für den CASTOR V/19 (PDF, 371KB, nicht barrierefrei)

8. Änderungsgenehmigung vom 27. Oktober 2020, Erweiterung des baulichen Schutzes gegen Störmaßnahmen oder sonstige Einwirkungen Dritter (SEWD) (PDF, 346KB, nicht barrierefrei)

9. Änderungsgenehmigung vom 08.Dezember 2021, Aufbewahrung von MAW-Glaskokillen in Transport- und Lagerbehältern der Bauart CASTOR® HAW28M (PDF, 519KB, nicht barrierefrei)

10. Änderungsgenehmigung vom 25. Juli 2023, Aufbewahrung von HAW-Glaskokillen in Transport- und Lagerbehältern der Bauart Castor-HAW28M (PDF, 342KB, nicht barrierefrei)

Stand: 27.11.2024