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Zwischenlager Neckarwestheim

Das Zwischenlager befindet sich auf dem Anlagengelände des Kernkraftwerkes Neckarwestheim, das sich seit 2023 in Stilllegung befindet.

Zwischenlager Neckarwestheim

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Standort und Lagerbelegung

Das Zwischenlager Neckarwestheim befindet sich ca. 25 km nördlich der Baden-Württembergischen Landeshauptstadt Stuttgart auf dem Gelände des Kernkraftwerkes Neckarwestheim. Das Kernkraftwerk Neckarwestheim II befindet sich seit April 2023 in Stilllegung. Der Reaktor I wurde bereits 2011 abgeschaltet.

Das am 20. Dezember 1999 beantragte und am 22. September 2003 genehmigte Zwischenlager hat am 6. Dezember 2006 mit der Einlagerung des ersten Behälters vom Typ CASTOR V/19 seinen Betrieb aufgenommen. Die Laufzeit des Zwischenlagers beträgt max. 40 Jahre. Seit dem 1. Januar 2019 ist die bundeseigene BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH Betreiberin der Zwischenlager in Deutschland. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Webseite der Betreiberin.

Vor Genehmigung und Fertigstellung dieses Zwischenlagers war vom 10. April 2001 bis 19. Dezember 2006 ein so genanntes Interimslager in Betrieb, in dem zur Überbrückung bis zur Inbetriebnahme des Zwischenlagers Brennelemente gelagert wurden.

Beantragte Genehmigungen

Erteilte Genehmigungen

Standortzwischenlager am Kernkraftwerk Neckarwestheim: Genehmigung zur Aufbewahrung von Kernbrennstoffen (PDF, 936KB, nicht barrierefrei)

1. Änderungsgenehmigung vom 22. März 2006, Umfirmierung (PDF, 77KB, nicht barrierefrei)

2. Änderungsgenehmigung vom 28. September 2006, Einsatz der Prüfvorschrift PV 170 (PDF, 102KB, nicht barrierefrei)

1. Ergänzung der Genehmigung vom 3. September 2007, Erhöhung der maximalen Anfangsanreicherung (PDF, 114KB, nicht barrierefrei)

2. Ergänzung der Genehmigung vom 18. Februar 2010, Erhöhung der Anfangsanreicherung auf 4,05 Prozent (PDF, 105KB, nicht barrierefrei)

3. Änderungsgenehmigung vom 11. Mai 2010, Aufbewahrung von ERU-Brennelementen (Enriched Reprocessed Uranium) (PDF, 134KB, nicht barrierefrei)

4. Änderungsgenehmigung vom 13. Dezember 2013, Modifikation CASTOR V/19, Inventar (PDF, 366KB, nicht barrierefrei)

5. Änderungsgenehmigung vom 16. April 2014, Aufrüstung der Krananlagen (PDF, 186KB, nicht barrierefrei)

6. Änderungsgenehmigung vom 9. August 2016, Aufbewahrung der KWO-Brennelemente (PDF, 471KB, nicht barrierefrei)

7. Änderungsgenehmigung vom 26. April 2017, Verwendung des Transport- und Lagerbehälters TN 24 E (PDF, 615KB, nicht barrierefrei)

8. Änderungsgenehmigung vom 24. August 2017, zusätzliche Beladevarianten für den CASTOR V/19  (PDF, 391KB, nicht barrierefrei)

9. Änderungsgenehmigung vom 17. Dezember 2018, Erweiterung des baulichen Schutzes gegen Störmaßnahmen oder sonstige Einwirkungen Dritter (SEWD)  (PDF, 344KB, nicht barrierefrei)

10. Änderungsgenehmigung vom 5. Juli 2022, Aufbewahrung von Sonderbrennstäben in Behältern der Bauart CASTOR V/19 (PDF, 308KB, nicht barrierefrei)

Stand: 26.02.2024