Navigation und Service

Zwischenlager Grohnde

Das Zwischenlager befindet sich auf dem Anlagengelände des Kernkraftwerkes Grohnde, das sich seit 2023 in Stilllegung befindet.

Zwischenlager Grohnde

Mehr erfahren

Standort und Lagerbelegung

Das Zwischenlager befindet sich auf dem Betriebsgelände des Kernkraftwerks Grohnde nördlich von Grohnde im niedersächsischen Landkreis Hameln-Pyrmont. Das am 20. Dezember 2002 genehmigte Zwischenlager nahm am 27. April 2006 mit der Einlagerung des ersten Behälters vom Typ CASTOR V/19 seinen Betrieb auf. Die Laufzeit des Zwischenlagers ist nach dem Atomgesetz auf 40 Jahre befristet. Seit dem 1. Januar 2019 ist die bundeseigene BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH Betreiberin des Zwischenlagers.

Erteilte Genehmigungen

Genehmigung zur Aufbewahrung von Kernbrennstoffen im Standort-Zwischenlager in Grohnde der Gemeinschaftskernkraftwerk Grohnde GmbH & Co. oHG, der Gemeinschaftskraftwerk Weser GmbH und der E.ON Kernkraft GmbH vom 20. Dezember 2002 (PDF, 1.011KB, nicht barrierefrei)

1. Änderungsgenehmigung vom 17. April 2007, Einsatz der Prüfvorschrift PV 170 (PDF, 98KB, nicht barrierefrei)

2. Änderungsgenehmigung vom 23. Mai 2012, Aufrüstung der Krananlage (PDF, 200KB, nicht barrierefrei)

3. Änderungsgenehmigung vom 25. Juni 2012, Modifikation CASTOR® V/19, Inventar (PDF, 298KB, nicht barrierefrei)

4. Änderungsgenehmigung vom 15. Juli 2020, zusätzliche Beladevarianten für den CASTOR V/19 (PDF, 353KB, nicht barrierefrei)

5. Änderungsgenehmigung vom 17. August 2023, Aufbewahrung von Sonderbrennstäben in CASTOR V/19-Behältern (PDF, 342KB, nicht barrierefrei)

6. Änderungsgenehmigung vom 25. April 2024, Erweiterung des baulichen Schutzes gegen SEWD (PDF, 244KB, nicht barrierefrei)

Stand: 28.05.2024