Zwischenlager Brunsbüttel
Das Zwischenlager befindet sich auf dem Anlagengelände des Kernkraftwerkes Brunsbüttel, das sich seit 2018 in Stilllegung befindet.
Standort und Lagerbelegung
Das Zwischenlager befindet sich auf dem Anlagengelände des Kernkraftwerks Brunsbüttel in der Gemarkung Brunsbüttel, Kreis Dithmarschen. Das Gelände grenzt im Süden an die Elbe und liegt in unmittelbarer Nähe zur Mündung der Elbe in den Nord-Ostsee Kanal. Der größte Ort im 10 km Umkreis ist die Stadt Brunsbüttel mit ca. 12.700 Einwohnern. Betreiberin des Zwischenlagers ist die Kernkraftwerk Brunsbüttel GmbH & Co. oHG (KKB), ein Tochterunternehmen der Vattenfall Europe Nuclear Energy GmbH.
Das Lagergebäude verfügt über 80 Behälterstellplätze. Derzeit befinden sich 20 Behälter des Typs CASTOR V/52 mit bestrahlten aus dem Betrieb des Kernkraftwerkes Brunsbüttel in der Lagerhalle. Für die neue Genehmigung nach § 6 AtG ist die Aufbewahrung von 20 Behältern auf 24 Stellplätzen beantragt.
Beantragte Genehmigungen
Rechtsgrundlage für die aktuelle Aufbewahrung der bestrahlten ist eine aufsichtliche Anordnung des damaligen Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein. Die ursprüngliche Genehmigung wurde im Januar 2015 infolge eines Beschlusses des Bundesverwaltungsgerichts unwirksam. Eine umfassende Darstellung wie es dazu kam, finden Sie in dem Artikel zur atomrechtlichen Situation des Zwischenlagers.
Antrag vom 16.11.2015 zur Aufbewahrung von Kernbrennstoffen in Behältern der Bauart CASTOR V/52 im Zwischenlager Brunsbüttel bis 40 Jahre nach der Einlagerung des ersten Behälters
Die für das Genehmigungsverfahren notwendige Umweltverträglichkeitsprüfung ist weit fortgeschritten.
- Antrag vom 07.02.2020 zur Aufbewahrung von Kernbrennstoffen in Behältern der Bauart CASTOR V/52 für einen befristeten Zeitraum von fünf Jahren
Dieser Antrag kann eine genehmigungsrechtliche Grundlage für die Aufbewahrung schaffen, sofern eine Genehmigung zur Aufbewahrung bis 2046 erteilt wird. Die Genehmigung würde der Überbrückung des Zeitraums bis zu einer vollständigen Umsetzung der im Antrag von 2015 beschriebenen Maßnahmen dienen.
Allgemeine Vorprüfung zur Feststellung der UVP-Pflicht
Dauer und Ausgang des Verfahrens hängen maßgeblich von der Nachweisführung der Antragstellerin ab. Eine Genehmigung kann das BASE nur dann erteilen, wenn die Kernkraftwerk Brunsbüttel GmbH und Co. oHG als Antragstellerin nachgewiesen hat, dass die nach dem Stand von Wissenschaft und Technik sicher aufbewahrt werden können und dabei alle gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Die zielgerichtete Nachweisführung zu den Prüffeldern Sicherheit und Sicherung liegt in der Verantwortung der Antragstellerin. Der Bearbeitungsstand des Genehmigungsverfahrens mit Antrag vom 16.11.2015 ist in der folgenden Tabelle aufgeschlüsselt.
Prüffelder | Status der Bearbeitung |
---|---|
Sicherung | |
Konventionelle Anlagensicherung | Alle Antragsunterlagen wurden eingereicht, die Prüfung ist weitgehend erfolgt. |
IT-Sicherheit | Alle Antragsunterlagen wurden eingereicht, die Prüfung ist weitgehend erfolgt. |
Gezielter Flugzeugabsturz | Alle Antragsunterlagen wurden eingereicht, die Prüfung ist weitgehend erfolgt. |
Sicherheit | |
Lagerspezifische Prüfung | Antragsunterlagen wurden weitgehend eingereicht, die Prüfung ist weit fortgeschritten. |
Behälterspezifische Prüfung | Antragsunterlagen wurden weitgehend eingereicht, die Prüfung ist weit fortgeschritten. |
Inventarspezifische Prüfung | Alle Antragsunterlagen wurden eingereicht, die Prüfung ist weitgehend erfolgt. |
Die Antragstellerin hat im Genehmigungsverfahren die Sicherheit auch unter Berücksichtigung von Einwirkungen, die sich durch absehbare Entwicklungen am Standort bzw. in der Nähe des Standortes neu ergeben können, nachzuweisen. Für das Zwischenlager Brunsbüttel ist folglich auch die derzeit geplante Anlage zum Umschlag und zur Lagerung von kälteverflüssigtem Erdgas (LNG-Terminal) im Genehmigungsverfahren zu berücksichtigen.
Stand: 01.12.2023