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Zwischenlager Brokdorf

Das Zwischenlager befindet sich auf dem Anlagengelände des Kernkraftwerkes Brokdorf, das am 31.Dezember 2021 abgeschaltet wurde.

Zwischenlager Brokdorf

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Standort und Lagerbelegung

Der Standort des Zwischenlagers befindet sich auf dem Gelände des Kernkraftwerkes Brokdorf in Schleswig-Holstein nahe der Elbe. Der Betrieb des Atomkraftwerkes endete am 31. Dezember 2021.

Das Zwischenlager Brokdorf nahm am 5. März 2007 mit der Einlagerung des ersten Behälters vom Typ CASTOR V/19 seinen Betrieb auf. Verantwortliche Betreiberin ist seit dem 1. Januar 2019 das bundeseigene Unternehmen BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH. Das Unternehmen hat die Verantwortung für den Betrieb vom vorherigen Betreiber, dem Energieversorgungsunternehmen PreussenElektra GmbH, übernommen.

Die Genehmigung für das Zwischenlager wurde am 28. November 2003 erteilt. Sie ist befristet auf 40 Jahre und gilt ab der ersten Einlagerung von Behältern im Jahr 2007 (Ende der Genehmigung: 2047). Für das Zwischenlager wurden 100 Behälterstellplätze zur Aufbewahrung von hochradioaktiven Abfällen beantragt und genehmigt. Infolge des vorzeitigen Endes der Nutzung der Atomenergie werden voraussichtlich nur 80 Behälterplätze benötigt.

Das Zwischenlager ist nach STEAG-Bauweise errichtet worden. Weiterführende Informationen zum Zwischenlager Brokdorf erhalten Sie auf der Webseite der Betreiberin.

Rücknahme von Abfällen aus der Wiederaufarbeitung

Die PreussenElektra GmbH hat am 29. September 2017 die Aufbewahrung von sieben Behältern mit hochradioaktiven Abfällen aus der Wiederaufarbeitung im Ausland beantragt. Mit der 7. Änderungsgenehmigung vom 23. März 2024 ist diese Aufbewahrung in Transport- und Lagerbehältern der Bauart CASTOR HAW28M im Zwischenlager Brokdorf gestattet.

Die Transport- und Lager-Behälter enthalten radioaktive Abfälle, die die Betreiber deutscher Atomkraftwerke verursacht haben. Die Energieversorgungsunternehmen hatten verbrauchte Brennelemente aus ihren Anlagen in Großbritannien und Frankreich wiederaufarbeiten lassen. Sie sind vertraglich verpflichtet, die daraus resultierenden Abfälle auch wieder zurückzunehmen. Detaillierte Informationen zur Rückführung von radioaktiven Abfällen aus der Wiederaufarbeitung erhalten Sie auf der zugehörigen Themenseite sowie in unserer Broschüre zum Thema Rücknahme und Rücktransport radioaktiver Abfälle aus der Wiederaufarbeitung.

Beantragte Genehmigung

Mit Schreiben vom 12. Dezember 2022 beantragt die BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH die Mischbeladung von Brennelementen und Köchern für Sonderbrennstäbe in Transport- und Lagerbehältern der Bauart CASTOR® V/19

Allgemeine Vorprüfung zur Feststellung der UVP‐Pflicht, Stand August 2024 (PDF, 438KB, barrierefrei⁄barrierearm)

Erteilte Genehmigungen

Genehmigung zur Aufbewahrung von Kernbrennstoffen im Standort-Zwischenlager in Brokdorf der Kernkraftwerk Brokdorf GmbH & Co. oHG und der E.ON Kernkraft GmbH vom 28. November 2003 (PDF, 989KB, nicht barrierefrei)

1. Änderungsgenehmigung vom 24. Mai 2007, Einsatz der Prüfvorschrift PV 170 (PDF, 98KB, nicht barrierefrei)

2. Änderungsgenehmigung vom 19. Juli 2012, Aufrüstung der Krananlage (PDF, 199KB, nicht barrierefrei)

3. Änderungsgenehmigung vom 29. August 2012, Modifikation CASTOR® V/19, Inventar (PDF, 297KB, nicht barrierefrei)

4. Änderungsgenehmigung vom 7. Juli 2022, Erweiterung des baulichen Schutzes gegen Störmaßnahmen oder sonstige Einwirkungen Dritter (SEWD). (PDF, 290KB, nicht barrierefrei)

5. Änderungsgenehmigung vom 07. Dezember 2022, zusätzliche Beladevarianten und Behälterinventare für CASTOR® V/19 (PDF, 276KB, nicht barrierefrei)

6. Änderungsgenehmigung vom 19. Dezember 2023, Aufbewahrung von Köchern mit Sonderbrennstäben in Behältern der Bauart Castor V/19 (PDF, 305KB, nicht barrierefrei)

7. Änderungsgenehmigung vom 27. März 2024, Aufbewahrung von HAW-Glaskokillen in Behältern der Bauart Castor HAW28M (PDF, 499KB, nicht barrierefrei)

Stand: 28.05.2024