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Bauweise Zwischenlager

Es gibt drei Konzepte zur Bauweise von Zwischenlagern für radioaktive Abfälle, die in Deutschland angewendet werden. Alle erfüllen die Anforderungen für eine sichere Aufbewahrung von radioaktiven Abfällen und sind auch gegen Szenarien wie den absichtlich herbeigeführten Flugzeugabsturz gesichert.

Bauweise Zwischenlager

Konstruktion der Zwischenlager

Die dezentralen Zwischenlager an den Standorten der wurden ab dem Jahr 2000 nach zwei grundlegenden Zwischenlagertypen errichtet. Eine Ausnahme stellt – aufgrund der standortspezifischen Bedingungen – das Zwischenlager in Neckarwestheim dar. Trotz der unterschiedlichen Bauweisen erfüllen alle Zwischenlager die Anforderungen für eine sichere Aufbewahrung von radioaktiven Abfällen und sind auch gegen Szenarien wie den absichtlich herbeigeführten Flugzeugabsturz gesichert.

STEAG-Konzept

Bei den Zwischenlagern in Norddeutschland an den Standorten

Brokdorf,
Brunsbüttel,
Grohnde,
Krümmel,
Lingen und
Unterweser

wurde das STEAG-Konzept (Wandstärke ca. 1,2 m, einschiffiges Gebäude) umgesetzt.

WTI-Konzept

Die Hallenbauweise für die Zwischenlager in Süddeutschland an den Standorten

Biblis,
Grafenrheinfeld,
Gundremmingen,
Isar und
Philippsburg

orientiert sich an dem WTI-Konzept (Wandstärke ca. 0,85 m, zweischiffiges Gebäude). Das WTI-Konzept geht auf die Bauweise der Zwischenlager Gorleben und Ahaus zurück. Das Zwischenlager Lubmin orientiert sich ebenfalls am WTI Konzept.

Tunnel-Konzept

Aufgrund der begrenzten Platzverhältnisse am Standort Neckarwestheim, einem ehemaligen Steinbruch, wurde für das Zwischenlager die unterirdische Bauweise gewählt.

Das Zwischenlager Neckarwestheim besteht aus einem oberirdisch angeordneten Eingangsgebäude, zwei parallelen, in Ost-West-Richtung verlaufenden unterirdischen Tunnelröhren, die an ihrem Ende durch einen Verbindungstunnel verbunden sind, sowie einem Abluftbauwerk und einem Fluchtbauwerk.

Genehmigungsverfahren und Bewertung der Sicherheit

Das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung ist nach § 6 ist für Genehmigungen zur Aufbewahrung von Kernbrennstoffen in Zwischenlagern zuständig. Bevor das BASE die Aufbewahrung hochradioaktiver Abfälle genehmigt, muss der Betreiber der Anlage die Einhaltung aller notwendigen Sicherheitsanforderungen nachweisen. Detaillierte Informationen erhalten Sie auf der Webseite zum Genehmigungsverfahren.

Stand: 28.11.2024