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Nationales Entsorgungsprogramm

Das Nationale Entsorgungsprogramm beschreibt die Strategie der Bundesregierung, wie radioaktive Abfälle in Deutschland verantwortungsvoll und sicher entsorgt werden sollen.

Nationales Entsorgungsprogramm

Strategie zur nuklearen Entsorgung

In Übereinstimmung mit den Vorgaben der Europäischen Union enthält das Nationale Entsorgungsprogramm eine umfassende Gesamtdarstellung der Strategie der Bundesregierung, wie radioaktive Abfälle verantwortungsvoll und sicher entsorgt werden sollen. Dazu gehört auch das "Verzeichnis radioaktiver Abfälle". Dieses wird regelmäßig fortgeschrieben und umfasst alle Arten radioaktiver Abfälle, die in Deutschland endgelagert werden sollen. Das schließt sowohl hochradioaktive Abfälle wie die abgebrannten Brennelemente aus den Atomkraftwerken und zurückgeführte Abfälle aus der ausländischen Wiederaufarbeitung als auch schwach- und mittelradioaktive Abfälle aller Art ein.

Das Nationale Entsorgungsprogramm wurde im August 2015 vom Bundeskabinett beschlossen. Es folgt den Vorgaben der Europäischen Richtlinie 2011/70/Euratom.

Die Bundesregierung beabsichtigt, in 2025 eine aktualisierte Fassung des Nationalen Entsorgungsprogramms vorzulegen.

Stand: 20.11.2024