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Abfallmengen

Aus dem Betrieb der Atomkraftwerke werden bis zu 1.750 Behälter mit Kernbrennstoffen resultieren. Das entspricht einem Abfallvolumen von etwa 27.000 m3.

Abfallmengen

Inhalt der Zwischenlager: Bestrahlte Kernbrennstoffe

Die Zwischenlager enthalten hauptsächlich Behälter mit bestrahlten Brennelementen aus den Atomkraftwerken, daneben auch Behälter mit hochradioaktiven Abfällen aus der Wiederaufarbeitung. Die Stoffe werden dort bis zu ihrer Ablieferung an ein Endlager aufbewahrt.

Insgesamt wird die Menge an hochradioaktiven Abfällen, die in Deutschland endgelagert werden muss, circa 17.000 Tonnen Schwermetall umfassen. Das ergibt ein Abfallvolumen von etwa 27.000 Kubikmeter.

Atommüll Prognosegrafik
* Bei der direkten Endlagerung werden die bestrahlten Brennelemente nach ihrem Einsatz im Atomkraftwerk zunächst zwischen- und später endgelagert, ohne noch einmal der Wiederaufarbeitung zugeführt zu werden. © BASE

Da die Bundesrepublik Deutschland zum 15. April 2023 aus der Nutzung der Kernenergie zur Erzeugung von Elektrizität ausgestiegen ist, wird sich die Menge nicht mehr erhöhen.

Derzeit befinden sich noch abgebrannte Brennelemente in den Atomkraftwerken. Sie werden üblicherweise nach ihrem Einsatz im Reaktor rund fünf Jahre in einem wassergefüllten Abklingbecken, einem sogenannten Nasslager, aufbewahrt. In dieser Zeit sinken Aktivität und Temperatur der bestrahlten Brennelemente. So ist nach einem Jahr die Aktivität auf etwa ein Hundertstel des Ausgangswertes zurückgegangen. Nach dem Abklingen im Nasslager werden die Brennelemente in Deutschland in Transport- und Lagerbehälter umgeladen und dann trocken zwischengelagert. Die Menge an bestrahlten Brennelementen in den Lagerbecken verringert sich dadurch sukzessive bis alle Brennelemente sich in dickwandigen Transport- und Lagerbehältern in den trockenen Zwischenlagern befinden.

Genügend Lagerkapazitäten für Kernbrennstoffe

Die Kapazität der Zwischenlager für Kernbrennstoffe ist in den jeweiligen Genehmigungen durch Obergrenzen für die eingelagerte Menge an Schwermetallmasse, Aktivität, Wärmeleistung und der Anzahl der Behälterstellplätze festgelegt. Die jeweilige Kapazität der Standort-Zwischenlager wurde unter Berücksichtigung der mit dem Atom­ausstieg 2002 festgelegten Restlaufzei­ten von maximal 32 Jahren berechnet, beantragt und genehmigt. Nach dem Reaktorunfall von Fukushima 2011 wurden acht Atomkraftwerke unmittel­bar abgeschaltet und die zulässigen Restlaufzeiten der verbleibenden Kraftwerke reduziert. Bei einer geschätzten Gesamtzahl von bis zu 1.750 in Deutschland anfallenden Castor-Behältern sind die Kapazitäten der zentralen und dezentralen Zwischenlager ausreichend.

Sonstige radioaktive Abfälle

Atomkraftwerke, sonstige kerntech­nische Industrien und staatliche Einrichtungen werden nach der­zeitigen Prognosen bis zum Jahr 2050 rund 300.000 m3 sonstige radioaktive Abfälle verursachen. Die Prognose für das Jahr 2050 geht von ca. 66 % sonstigen radioaktiven Abfällen aus Atomkraftwerken und der kerntech­nischen Industrie und von ca. 34 % aus staatlichen Einrichtungen aus. Für die Endlagerung von 303.000 m3 radio­aktiver Abfälle mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung ist das Endlager Konrad in Salzgitter genehmigt. Es wird derzeit zum ersten nach Atomrecht genehmigten End­lager ausgebaut. Darüber hinaus sind bei Prognosen für sonstige radioaktive Abfälle bis zu 220.000 m3 radioaktive Abfälle einzubeziehen, die aus der Schachtanlage Asse II zurückgeholt werden sollen. Dazu kommen bis zu 100.000 m3 Reststoffe aus der Urananreicherung, sofern diese nicht anderweitig verwertet werden.

Stand: 27.11.2024