Navigation und Service

Abfallarten

Radioaktive Abfälle unterscheiden sich in ihren Eigenschaften erheblich voneinander. Sie werden in verschiedene Abfallgruppen unterteilt.

Abfallarten

Unterscheidung radioaktiver Abfälle

International gibt es zahlreiche verschiedene Möglichkeiten, radioaktive Abfälle in unterschiedliche Kategorien einzuteilen. Die Einteilung der Abfälle richtet sich dabei nach der geplanten (tiefe geologische Schichten oder oberflächennah) oder der nötigen Handhabung der Abfälle.

Häufig wird aufgrund ihrer eine Unterscheidung zwischen (HAW), mittelradioaktiven Abfällen (MAW) und schwachradioaktiven Abfällen (LAW) vorgenommen. International herrscht unter Experten Einigkeit, dass hochaktive Abfälle in tiefen geologischen Schichten gelagert werden müssen, um diese langfristig sicher von Mensch und Umwelt zu isolieren. In einzelnen Ländern werden schnell zerfallende (kurzlebige) schwach- und mittelaktive Abfälle dagegen oberflächennah und im Gegensatz zu den hochaktiven Abfällen nicht in tiefen geologischen Schichten gelagert.

Da in Deutschland für alle Arten radioaktiver Abfälle die in tiefen geologischen Schichten vorgesehen ist und somit nicht die und die die entscheidende Größe ist, sondern die durch den radioaktiven Zerfall entstehende Wärmeleistung, werden die radioaktiven Abfälle in Deutschland in Wärme entwickelnde Abfälle und Abfälle mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung unterteilt.

Was sind hochradioaktive Abfälle?

Was ist in einem Castor? Wie funktionieren Brennelemente? Was sind Moderatorstäbe? Wieviel Atommüll gibt es, wenn die Kernkraftwerke abgeschaltet sind? Der Film erklärt, wie die hochradioaktiven Abfälle zunächst abklingen, dann verpackt und zwischengelagert werden.

Abfälle mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung

Der Begriff "radioaktive Abfälle mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung" wurde im Rahmen der Planungsarbeiten für das Konrad quantifiziert. Diesen Arbeiten lag zugrunde, dass die untertage vorherrschenden Temperaturverhältnisse durch die endgelagerten nur unwesentlich beeinflusst werden sollten. Die Umsetzung dieser Planungsvorgabe führte zu der Festlegung, dass die durch die Zerfallswärme der in den Abfallgebinden enthaltenen verursachte Temperaturerhöhung des Wirtsgesteins im Mittel 3 Grad (Kelvin) nicht überschreiten darf. Dieser Wert entspricht der natürlichen Temperaturdifferenz bei einem Tiefenunterschied von 100 Meter in Bergwerken. Er ist – verglichen mit der durch die (Belüftung des Bergwerkes) verursachten Temperaturveränderung – gering. Das wird durch die kühlere zugeführte Luft aus der bereits deutlich größeren Temperaturschwankungen ausgesetzt. Die Temperaturdifferenz von 3 Kelvin entspricht einer mittleren Wärmeleistung von etwa 200 Watt je Kubikmeter Abfall.

Zu Abfällen mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung zählen beispielsweise ausgediente Anlagenteile und Komponenten wie Pumpen oder Rohrleitungen, Ionenaustauscherharze und Luftfilter aus der - und Abluftreinigung, kontaminierte Werkzeuge, Schutzkleidung, Dekontaminations- und Reinigungsmittel, Laboratoriumsabfälle, umschlossene Strahlenquellen, Schlämme, Suspensionen oder Öle.

Abfälle mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung entsprechen den gängigen Kategorien der schwachradioaktiven und dem größten Teil der mittelradioaktiven Abfälle (LAW und MAW).

Was sind schwach- und mittelradioaktive Abfälle?

Was ist eigentlich in den gelben Atomfässern? Wieviel schwach- und mittelradioaktive Abfälle gibt es? Was passiert mit den Fässern? Der Film erklärt wo schwach- und mittelradioaktive Abfälle entstehen und wie diese für die Endlagerung verpackt und zunächst zwischengelagert werden.

Wärmeentwickelnde Abfälle

Wärmeentwickelnde radioaktive Abfälle sind durch hohe und damit hohe Zerfallswärmeleistungen gekennzeichnet. Zu diesen Abfällen zählen insbesondere Abfälle aus der sowie abgebrannte selbst, sofern sie nicht wiederaufgearbeitet, sondern als direkt endgelagert werden sollen.

Wärmeentwickelnde Abfälle entsprechen (HAW) und einem Teil der mittelradioaktiven Abfälle (MAW).

Abgebrannte Brennelemente

Abgebrannte entstehen beim Betrieb von kommerziellen Kernkraftwerken (Leistungsreaktoren) und Forschungsreaktoren.

Die Abfalleigenschaft abgebrannter wird durch das (AtG) bestimmt. § 9a AtG unterscheidet zwischen der schadlosen Verwertung radioaktiver Reststoffe einerseits und der geordneten Beseitigung radioaktiver Abfälle andererseits. Die Verwertung von radioaktiven Reststoffen erfolgte bis 2005 durch die abgebrannter in Deutschland (etwa in der Karlsruhe) oder im europäischen Ausland (Sellafield/UK, La Hague/F).

Dabei entstehende Abfälle wurden zum Teil bereits nach Deutschland zurückgeführt beziehungsweise werden noch nach Deutschland zurückgeführt werden.
Seit 2005 ist die Abgabe abgebrannter zum Zweck der nach dem AtG verboten. Seitdem existiert also kein mehr und abgebrannte sind direkt geordnet zu beseitigen. Dafür müssen die aufgrund der für hunderttausende Jahre anhaltenden in ein gebracht werden. Bis zur Abgabe an ein für werden die übergangsweise in Zwischenlagern aufbewahrt.

Stand: 22.11.2024